Weltgeist
Sehr geehrte Frau Bader, leider habe ich im Nachhinein festgestellt, dass ich mir mit meinem festgelegten Antrag auf ein Jahr Elternzeit womöglich Freiräume für später genommen habe. Nach einem Jahr Elternzeit bin ich in Teilzeit (30 Std.) in den Beruf zurückgekehrt. Bestünde denn nun auch für mich rein rechtlich die Möglichkeit, später (z.B. wenn mein Kind in die Schule kommt) noch einmal Elternzeit zu beantragen (wie sähe es dann mit der SV etc. aus?) oder geht das wirklich nur, wenn man von vornherein 24 Monate Elternzeit nimmt und das 3. Jahr Elternzeit (vom Arbeitgeber genehmigt) auf später verschiebt? Vielen Dank!
Hallo, man kann bis zu 12 Mo. mit Zustimmung des Ag über den 3. Geb. hinaus bis zu 8. LJ aufheben. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Ich habe drei Jahre Elternzeit genommen. Diese endet Mitte Juli, die Eingewöhnung im Kiga beginnt aber erst Mitte September und dauert ja auch vier Wochen. In dieser Zeit hänge ich in der Luft, kann noch nicht arbeiten und bin aber nicht mehr sozialversichert.... Bei pro Familia würde uns die Familienversicherung empfohlen, aber ich bin ja noch be ...
Guten Tag Frau Bader und community, Aktuell befinde ich mich im 2 Jahr meiner EZ die am 15.2.2023 endet. Ich arbeite beim gleichen Arbeitgeber seit Oktober 2021 als AH (Festvertrag) Mein ruhender Vertrag ist auch unbefristet(Filialleitung Einzelhandel,großes Unternehmen) Nun wollte ich in den nächsten Tagen meinen Wiedereinstieg mit dem AG bes ...
Guten Morgen, ich habe meine Elternzeit für 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber beantragt. Im Antrag habe ich aber reingeschrieben dass ich im Anschluss an die mutterschutzfrist bis einschließlich dem 12 Lebensmonat 0 Stunden und ab dem 13 Lebensmonat 28 Stunden arbeiten möchte die genaue Verteilung habe ich auch angeben. In der Bestätigung vom Arbeitge ...
Hi, ich habe einen 2½ jährigen Sohn und er geht seit Januar in die Grippe. Es klappt super aber er ist auch sehr müde und kaputt nach der Kita. Vor ein paar Wochen habe ich einen Job gefunden bei dem ich nur vormittags für 3½ Stunden arbeiten muss und Wochenenden, Feiertage frei habe. Eigentlich perfekt und ich fühle mich auch sehr wohl. Leider bin ...
Mein Sohn ist am 13.10.23 geboren! Nach meiner Rechnung muss ich bei meinem Arbeitgeber den Elternzeitantrag bis zum 20.10.23 einreichen,um die 7 Wochen Frist einzuhalten. Der Mutterschutz beinhaltet nach Geburt ja 8 Wochen und endet in meinem Fall am 08.12.2023. Ist das richtig so, oder habe ich einen Denkfehler? Bei meinem ersten Kind habe ich de ...
Sehr geehrte Frau Bader, 2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht. Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe 2021 und 2022 Nachwuchs bekommen und war nun insgesamt 3,5 Jahre in Elternzeit. Eigentlich hätte ich im August wieder in Teilzeit bei meinem früheren AG angefangen, dieser kann mich jedoch nur beschäftigen, wenn ich auch Nachmittage bis abends arbeiten kann. Leider lässt dies in diesem Jahr die Kinderbetreuung (U ...
Guten Abend, Mich beschäftigt folgende Frage im Kontext folgender Situation : Momentan befinde ich mich in EZ mit dem 1. Kind , welche Ende November 2024 ausläuft . Ich war vor der Schwangerschaft im Büro tätig als Erzieherin , habe aber eine Zusatzvereinbarung als Kita Leitung unterschrieben. Diese Tätigkeit trat ich aufgrund der 1. Schwang ...
Sehr geehrte Frau Bäder, In Kürze wird meine Elternzeit enden. Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung von meinem Arbeitgeber erhalten wo ich eingesetzt werde. Meine alte Stelle wurde unbefristet nachbesetzt. Ich habe einen Antrag auf Teilzeit gestellt als keine Rückmeldung kam habe ich nochmals nachgefragt und die Antwort erhalten das meine ...
Hallo Frau Bader, ich bin I-Helferin und hatte ein BV von meinem AG bekommen. Nun hatte ich leider eine Fehlgeburt in der 10. Woche. Krankschreibung folgte. Kind x, das ist betreut habe, hat nun in der Zeit eine andere Betreuungsperson bekommen. Daher stehe ich nun ohne da und mein AG hat mir nicht mitgeteilt, wie es nach den Ferien für mich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit