Cocags84
Hallo! Ich habe am 4.5.12 meinen Sohn zur Welt gebracht und bin nun wieder schwanger. Da ich im Gesundheitswesen arbeite hatte ich in der ersten SS ein Beschäftigungsverbot. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt und müsste am 4.5.13 wieder arbeiten gehen. Zu dem Zeitpunkt wäre ich dann im 5 Monat und gehe davon aus das ich wieder ein BV bekomme. Nun zu meinen Fragen: - Bekomme ich im BV wieder mein volles Gehalt? - Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld? - Und, wie mit dem Elterngeld? Ich freue mich sehr auf eine Antwort von Ihnen. LG
Hallo, 1. Ja, Sie bekommen im BV wieder das volle Gehalt 2. ja Sie bekommen nach einem BV volles Mutterschaftsgeld 3. das BV wirkt sich nicht negativ auf das Elterngeld aus. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Zu 1: Ja, Du bekommst im BV dann wieder das Gehalt was Du vorher auch bekommen hast. Bei Tarifanpassungen wird sogar das sogar noch zusätzlich gezahlt. Eben genauso wie wenn Du ganz normal Vollzeit anfangen würdest. Zu 2: Bekommst Du auch und ebenfalls in voller Höhe. Zu 3: Bekommst Du auch in voller Höhe. In etwa so wie jetzt auch. LG Sabine
Cocags84
Hallo! Danke für deine Antwort. Ich habe in einem anderen Forum gelesen das die Monate in denen ich Elterngeld erhalten habe mit 0 bzw dem Mindestsatz berechnet werden und nur die Monate in denen ich das BV habe das Gehalt angerechnet wird!?! Jetzt bin ich ganz durcheinander. Wenn das so wäre sieht es mit dem Elterngeld nicht so toll aus :(
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