Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute schwangerschaft in der Elterzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneute schwangerschaft in der Elterzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo! Mein Sohn (geboren am 17.04.07) wird halt jetzt ein Jahr und mein Erziehungsurlaub endet. Nun bin ich erneut schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 23.08.08! Mein Chef fände es "sinnvoller" wenn ich die vier Monate weiter als Erziehungsurlaub nehmen würde. Er wollte mich nämlich in ein anderes Altenheim zum arbeiten schicken da es in dem Heim wo ich vor der ersten Schwangerschaft gearbeitet habe Personell besetzt ist. Würde das irgendwie gehen??? Ich meine,würde ich irgendwie Geld bekommen?


Mitglied inaktiv

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Hallo Patanja. Ich weiß nur, dass falls du ein Beschäftigungsverbot bekommst, muss er dir die vier Monate dein Gehalt zahlen.Oder arbeitest du im Büro? Den hochschwanger darfst du bestimmt keine alten Leute mehr heben, etc. Gruß Natali


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