Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute Geburt während Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneute Geburt während Elternzeit

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Hallo Frau Bader, im Februar 2007 habe ich mein erstes Kind geboren. Ich habe Elternzeit bis 31.3. 2009 beantragt. Ende Februar 2008 erwarte ich mein zweites Kind. Wie verhält es sich mit der Elternzeit? Muss ich die Elternzeit für das zweite Kind gleich nach dessen Geburt beantragen? Verliere ich die restliche nicht genutzte Zeit für mein erstes Kind? Oder stelle ich den Antrag am Ende der Elternzeit für mein erstes Kind? Bin ich während dieser Zeit weiter bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert? Viele Fragen und hoffentlich können Sie mir helfen. Viele Grüße Carmen D.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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