silvic
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Noch kurz eine Rückfrage. Am Ende der TZ in EZ hat man ja automatisch wieder Recht auf Vollzeit, da ja das alte Vertragsverhältnis wieder auflebt. 1.) Wenn ich nun aus TZ in EZ vom ersten Kind wieder in die 2. EZ gehe, und dann nach dem 1.Jahr auch wieder TZ in EZ arbeite, habe ich am Ende der 2. EZ auch Anspruch auf Vollzeit? (Weil das Arbeitsverhältnis davor war ja dann die TZ in EZ vom ersten Kind.) 2.) Sie sagten, um volles MuSch-geld zu erhalten, muss ich am Tag vor dem MuSch die Tz in EZ kündigen. D.h. wenn MuSch am 5. April beginnt, schreibe ich einfach am 4.April eine Mail an den Schef dass ich TZ in EZ kündige und den MuSCH beantrage oder wie vormulieret man das? Vielen Dank!!! LG silvic
Hallo, 1. Ja, wenn die TZ auf die EZ befristet ist 2. Besser schon eher mitteilen. Man beendet die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Liebe Grüße NB
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