Emilias_Mams
Hallo, mein Mann und ich überlegen immer noch wie wir das zweite Kind am besten "einplanen". Im Juni 2017 endet meine Elternzeit. In meinem Elternzeitantrag habe ich damals um die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung nach Ende der Elternzeit gebet. Mir wurde allerdings nie etwas bestätigt und so besteht meiner Meinung nach weiterhin der Vertrag für Vollzeit. Wenn die Elternzeit nun ab Juli nicht mehr läuft und wir beispielsweise im März erneut schwanger werden dann würde ich doch trotzallem ab Juli mein Gehalt für Vollzeit erhalten? Vermutlich Lande ich direkt im BV aber selbst dann ist das Gehalt der Vollzeitbeschäftigung doch fällig wenn ich mich nicht täusche. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. LG von Emilia + Mama
Hallo, so ist es Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Solange nix unterschrieben ist zählt der Vollzeitvertrag. Wann wurde Kind 1 denn geboren ?
Emilias_Mams
Hallo Sternenschnuppe, Emilia wurde am 28.12.2015 geboren und hatte dann 18 Monate Elternzeit beantragt was der AG dann wohl stillschweigend akzeptiert hat.
Sternenschnuppe
Da ist ja aber noch massig Zeit in der der AG Dir einen entsprechenden Vertrag geben kann. Sinniger ist es die Elternzeit zu verlängern und dann ab Juli Teilzeit IN Elternzeit zu arbeiten. Du verschenkst sonst den Kündigungsschutz wenn Du bis dahin nicht schwanger bist und der Vollzeitvertrag ist futsch. So kannst Du die Elternzeit zum Beginn eines neuen Mutterschutzes beenden und bekommst den Vollzeitlohn im Mutterschutz. Du hast bis Juni17 schon 6 Nullrunden in der Berechnung des neuen Elterngeldes. Seid ihr darauf angewiesen dass es hoch ist ?
Emilias_Mams
Ich stehe gerade leicht auf der Leitung &529; Warum bekomme ich denn dann trotz Teilzeit ein Vollzeit-Gehalt wenn ein erneuter Muschu einsetzt? Und worin liegt der Unterschied ob ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeite oder die Elternzeit beende und dann Teilzeit arbeite? Nur im Kündigungsschutz? Habe die Vermutung das der AG sich dann eine neu geplante ss denken kann wenn ich dann verlängern möchte.
Sorry aber finde diese Materie echt kompliziert da man sonst nirgendwo verständlich etwas nachlesen kann.
Danke für die Hilfe und LG
Sternenschnuppe
Weil durch Teilzeit IN Elternzeit der Hauptvertrag ( Vollzeit ) bestehen bleibt. Solange wie die Elternzeit geht. Die darfst Du einzig zum neuen Mutterschutz dann vorzeitig beenden und dadurch lebt der Vollzeitvertrag wieder auf. Du kannst doch sagen, dass Du die Elternzeit verlängerst um später zu entscheiden ob Du Voll oder Teilzeit arbeitest dann dauerhaft, die Möglichkeit möchtest Du Dir offen halten. Daher vorerst Teilzeit in Elternzeit.
Ähnliche Fragen
Guten Tag frau Bader, ich wollte mal gerne nachfragen. Ich war jetzt 1 Jahr zu Hause( 1 Jahr Elterngeld)bekommen. 1 Monat jetzt gearbeitet und bin erneut schwanger. Meine frage ist, darf ich jetzt wieder beschäftigungsverbot vereinbaren als Lehrerin? Beginnt dann wieder Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld und nach Geburt normal Elterngeld wiede ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Situation ist wie folgt: In Oktober 2021 ist meine Tochter geboren. Erstmals hatte ich 1 Jahr Elternzeit beantragt, diese habe ich aber um noch ein Jahr verlängert -also bis Oktober 2023. Jetzt bin ich aber in zwischenzeit wieder schwanger von unser 2. Kind und muss mein Arbeitgeber noch da drüber noch informieren. ...
Guten Abend Frau Bader, Ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter entbunden und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Meine Elternzeit wurde vom 01.08.2023 bis zum 31.08.23 unterbrochen damit ich meinen Resturlaub nehmen kann. Ab 01.09 bin ich erneut in Elternzeit bis Juli 2024 mit einem Arbeitsumfang von 30%. Wir erwarten nun ein weiteres K ...
Hallo Mein Sohn ist im August 2022 geboren. Ich habe im Juli 2023 einen Vertrag unterschrieben ,bei meinem Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Habe ein paar Tage später erfahren das ich erneut schwanger bin. Habe es direkt meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Arbeite in der Pflege. Wäre ja im Mitte august der Arbeit in Teilzeit während de ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre. Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde. Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld? ...
Hallo Frau Bader, Ich habe bereits einen Sohn, der am 24.01.22 geboren wurde. Für diesen bezog ich Elterngeld plus. Auch bin ich 3 Jahre in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 18.10.24. Meine Frage daher: Muss bzw soll ich die vorhandene Elternzeit kündigen zum Tag des Mutterschutzes für Kind 2? Das wär ...
Guten Tag, Ich befinde mich noch bis zum 12.12.2024 in Elternzeit von Kind 1, nun bin ich schwanger mit Kind 2. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 13.04.2025. Seit Februar befinde ich mich in einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber, ich habe hierzu einen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag über 6.5h/Woche unterschri ...
Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse