katzenmama77
Guten Tag, Im Oktober endet meine Elternzeit und es war geplant, dass Ich dann wieder halbtags arbeite. Nun bin ich wieder schwanger und wäre zum Arbeitsbeginn in der 20.SSW, bis zum nächsten Mutterschutz würde ich dann noch max. 14 Wochen arbeiten. Darf man mir den vorrübergehenden Arbeitsbeginn verweigern, theoretisch hätte ich noch 2Jahre Elternzeit von meinen2 Kindern. Ich möchte aber trotz Schwangerschaft wieder anfangen, schon allein wegendes Elterngeldes. Danke
Hallo, klar dürfen Sie dann arbeiten Liebe Grüsse NB
sunkid
Eventuell Beschäftigungsverbot von der FA einholen?
CKEL0410
Nein wieso sollten sie es verweigern du bist schwanger nicht krank! Wieso sollte da ein gyn ein bv ausstellen. Sie mochte doch arbeiten. Finde ich oersonkich auch gut wenn es geht. So sieht der ag man will arbeiten und kommt nach der ez auch wieder.
katzenmama77
ich möchte ja arbeiten. Ich habe nur Bedenken, dass mein AG sagt, bleiben sie doch gleich in Elternzeit, denn 14 Wochen Arbeiten lohnt sich für uns nicht.
Sternenschnuppe
Darf er nicht. Er darf Dich aber gerne bei vollem Lohn die Zeit freistellen, wenn er Dich für die kurze Zeit nicht neu einarbeiten möchte ;-)
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