Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger kur vor Ende der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneut schwanger kur vor Ende der Elternzeit

steffi311285

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!? Am 09.11.2012 habe ich meinen Sohn bekommen und 1 Jahr Elterzeit beantragt. Die gesammte SS über war ich im Beschäftigungsverbot mit vollem Lohnausgleich (vom AG ausgehend) da ich Krankenschwester in einer Dialyse bin. Ich habe eine Vollzeitstelle, welche vertraglich festgehalten ist. Nun wollte mein AG, dass ich erst zum 01.12.2013 wieder komme, ich habe dann mündlich gefragt ob ich dann nur 60% arbeiten kommen kann, die Zu/Absage hierfür würde man mir 4 Wochen vor Arbeitsantritt mündlich mitteilen. Heute wurde eine erneute SS bei mir festgestellt, det ET wäre am 28.04.2014, nun stellen sich mir die folgenden Fragen: - ab wann zählt mein BV ( ab Ende der jetzigen EZ, also 09.11. oder ab 01.12, also dem Zeitpunkt an dem mein AG mich zurück wollte)? - bekomme ich 100% Lohnausgleich oder nur 60% ? Ich bedanke mich recht herzlich im Vorraus für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde jetzt erst einmal abwarten, was ihnen zugesichert wird und dem Arbeitgeber keine Mitteilung von der Schwangerschaft machen. Dann bekommen Sie bei dem Beschäftigungsverbot das, was Sie ohne BV bekämen. Liebe Grüße, NB


steffi311285

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Also ist es nicht bindend, dass ich einen Vollzeitvertrag habe, sprich wenn diese MÜNDLICH sagen ich soll 60% kommen, dann bekomme ich nur 60% Lohn. Tritt das BV dann direkt zu Ende der EZ oder erst am 01.12. ein? LG


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