Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger in Elternzeit

Frage: Erneut schwanger in Elternzeit

LinchenBienchen

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Guten Morgen Frau Bader. Unsere Tochter kam im April 2019 zur Welt. Ab August diesen Jahres wollte ich wieder auf Minijob Basis bei meinem alten AG anfangen zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich lediglich das erste Jahr, wir haben es nicht gesplittet. Nun bin ich erneut frisch schwanger und mache mir Gedanken wie es in der aktuellen Situation am geschicktesten wäre. Von August bis zum Mutterschutz Mitte Oktober arbeiten oder die Elternzeit bis zum Mutterschutz verlängern? Wie berechnet sich eigentlich der Mutterschutzlohn in meinem speziellen Fall? Wann muss mein AG über die Schwangerschaft informiert werden? Vielen Dank im Vorhinein für die Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde arbeiten, wenn Sie es sowieso vorhatten. Da der Minijob auf die EZ befristzet ist, endet dieser an dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes (wenn Sie die EZ beenden), Sie bekommen dann MG nach dem VZ-Lohn. Den AG würde ich zeitnah informieren, damit er planen kann. Liebe Grüße NB


mellomania

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da du weniger als zwei jahre elternzeit gemeldet hattest, hast du keinen anspruch auf die verlängerung. wie war der plan? wolltest du IN der elternzeit arbeiten oder ohne elternzeit?


Mitglied inaktiv

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Elterngeld Kind 1 4/19-4/20 Für das neue Elterngeld sind wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz massgeblich. Monate mit EG und Mutterschaftsgeld werden aber ausgeklammert in deinem Fall. Wenn du also bis Mutterschutz arbeitest, erhöht es das Elterngeld. Arbeitest du nicht, mindert es ab 5/20 das EG


LinchenBienchen

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Dass ich keinen Anspruch auf eine Verlängerung habe, ist mir bewusst. Allerdings habe ich einen sehr kulanten AG, der dem sicher zustimmen würde. Danke schonmal für die Antworten!


LinchenBienchen

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Allerdings bleibt dann noch meine Frage offen wie sich das Mutterschaftsgeld im Mutterschutz berechnet?


Mitglied inaktiv

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Wenn du in EZ bis zum neuen Mutterschutz arbeitest, muss das begrenzt sein. Dann gilt dein alter Vertrag von vor Kind 1 Verlängert sich die ez bis neuen Mutterschutz, greift ab Mutterschutz der alte Vertrag Alter Vertrag danach dann Mutterschaftsgeld


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