Mitglied inaktiv
Moin Moin, Wir haben folgendes Problem: Meine Frau war nach der Geburt unseres Sohnes (Jan 2010) ein Jahr in Elternzeit, hat zum Ende der Elternzeit bei dem damaligen AG gekündigt und bei einer anderen Firma neu angefangen. Da es mit der Betreuung unseres Sohnes Anfang nächsten Jahres sehr schwer werden wird, sind wir auf die Idee gekommen, dass meine Frau erneut in Elternzeit geht (als alternative zur Kündigung). Ist das generell möglich, wäre ja noch in den ersten drei Lebensjahren, und gelten da auch nur die 7 Wochen Frist, oder verfällt der Anspruch auf Elternzeit etwa ernsthaft mit der Kündigung beim ersten AG (wie in vielen Foren gelesen)? MfG Dirk
Hallo, sie kann mit Frist 7 Wo. beim neuen AG EZ beantragen Lieeb Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Klar verfällt der. Elternzeit heisst nur, dass der Arbeitsvertrag ruht und sie danach wieder eingestellt werden muss. Und dass sie beitragsfrei versichert ist, weil sie einen Arbeitgeber hat. Wenn sie den Vertrag kündigt, dann ist auch die Elternzeit weg. Wenn sie aber familienversichert ist, also bei Dir, dann ist die Krankenkasse ja gesichert und sie bleibt halt einfach Zuhause. Solange das bei Euch finanziell hinkommt ist das ganz alleine Eure Entscheidung. Kommt denn eine Tagesmutter nicht in Betracht ?
Mitglied inaktiv
Ich dachte das auch so wie die erste Antwort. Der neue AG hat doch nicht mit der Schwangerschaft zu tun ? Wäre für mich auch interessant. Dann hätte man ja, wenn man da in Elternzeit arbeitet in Teilzeit ja gleich Kündigungsschutz ?
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