Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, z.Z. bin ich in EZ meines 1. Kindes und arbeite auf 450 € Basis bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Die beantragte EZ endet in 2 Monaten, doch gestern habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin mit Berufsverbot. Deshalb stellt sich mir die Frage mit welcher Lohnfortzahlung ich rechnen kann bzw. mir zusteht: A: 2 Monate 450€ und die restlichen Monate auf Basis meines Ursprünglichen Vollzeitvertrages B: 450€ komplett bis 6 Wochen vor Entbindung oder C: 2 Monate keine Lohnfortzahlung, dann den Rest auf Basis meines vorherigen Vollzeitvertrages Kann ich denn davon ausgehen, dass der Minijob Vertrag mit Ende der Elternzeit automatisch erlischt und somit mein ursprünglicher Vollzeitvertrag wieder in Kraft tritt. In meinem Antrag auf Minijob habe ich zwar geschrieben „Minijob im Rahmen meiner Elternzeit“, jedoch habe ich nicht die Frist datiert, denn dieses steht ja detailliert im separaten Antrag auf Elternzeit. Ich hoffe meine Anfrage verständlich geschrieben zu haben und danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB
Ryberia_16
Das kommt drauf an, ob der 450€ für die EZ befristet ist oder dein Vertrag komplett auf 450€ Basis geändert wurde. Wärst du nach der EZ wieder voll arbeiten gegangen, bekommst du auch das Vollzeit Gehalt, kannst du nach der EZ (z. B. wegen der Kinderbetreuung) nur Teilzeit arbeiten, bekommst du das Teilzeit Gehalt. Liebe Grüße Ryberia
mellomania
du hast gestern erfahren dass du mit bv schwanger bist? komisch sorry.
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