Idi1980
Hallo liebe Frau Bader, ich bin eine verbeamtete Lehrerin in Hessen. Vor Geburt meines Sohnes habe ich mit einer vollen Stelle (28 Std.) gearbeitet. Nach einem Jahr Elternzeit habe ich mit einer reduzierten Stelle (12 Std.) wieder zu arbeiten begonnen (damit habe ich die Elternzeit beendet). Nun nach einem weiteren halben Jahr wollte ich meine Stunden auf 16 erhöhen. Ich erhielt eine Ablehnung mit der Begründung "angespannte Stellensituation". Habe ich als Beamtin nicht ein Annrecht auf meine Stunden? Muss diese Entscheidung nicht mit dem Personalrat abgesprochen werden? Habe ich das Recht auf ein Widerspruch (auf dem Schreiben wurde ich nicht auf solch ein Recht hingewiesen?!)? Leider wird unter der Hand auch gemunkelt, dass vom Schulamt aus zu viele Stellen vergeben wurden, die nicht legitim waren. Nun hat das Hessische Kultusministerium hiervon erfahren und übt Druck aus. Doch meines Erachtens nach kann es nicht sein, dass ich nun die Fehler vom Schulamt ausbaden darf. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir ein paar Ratschläge zum weiteren Vorgehen geben würden. Ich habe mich bereits mit der Gewerkschaft, dem Personalrat sowie dem Gesamtpersonalrat in Verbindung gesetzt. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Mhh, wieso hast du die Elternzeit mit der Aufnahme der Arbeit beendet? Man darf doch bis zu 30 Std in der Elternzeit arbeiten. Oder istd as bei Beamten anders. Was wurde den schriftlich festgehalten, sprich gab es eine Vertragsänderung oä?
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