Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ergänzend zur Frage Resturlaub in Elternzeit

Frage: Ergänzend zur Frage Resturlaub in Elternzeit

Pennsy

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Guten Tag Frau Bader, Ergänzend zu meiner Frage Gestern. Was meinen Sie genau mit:“ Ansonsten muss es im Dreisatz heruntergebrochen werden, am besten, wenn es wenigstens VZ-Tage sind„? Heißt das, wenn ich noch 5 Tage Resturlaub bei einem 8 Stunden Tage, hätte ich jetzt 10 Tage bei einem 4 Stunden Tag ? Oder ist damit die Vergütung gemeint, also bei einem Tag Resturlaub aus VZ der normalerweise mit 200€ Brutto/(100€ Netto) vergütet wird und jetzt in TZ mit nur 100€ Brutto/(50€ Netto) wird mir die Differenz von 100€ Brutto/(50€ Netto) Extra zu meinem normalen Gehalt überweisen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es werden immer ganze Tage verrechnet. Wenn Sie da früher 8 Std gearbeitet haben und jetzt 6 arbeiten, ist das für Sie ein Nachteil. 2. Ansonsten haben Sie zB 30 Tage bei VZ, bei 50 % Arbeitszeit 15 Tage. Liebe Grüße NB


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