Mitglied inaktiv
Hallo! Im Oktober endet meine Elternzeit. Meine Tochter ist entwicklungsverzögert, hat aber die Chance auf einen normalen Kindergartenplatz, stundenweise. Das heißt, dass ich auf keinen Fall vollzeit und nur bedingt teilzeit arbeiten gehen kann. Jetzt habe ich von der 3 monatigen Kündigungsfrist in der Elternzeit gehört. Meine Frage ist: Muss mir der Arbeitgeber kündigen, damit ich Anrecht auf Arbeitslosengeld habe, oder kann ich es diesen Monat auch tun? Oder müsste mir der AG eine STelle "nach Wunsch" verschaffen? Falls ich kündigen sollte, mit Aufhebungsvertrag oder fristgerecht, wie sieht es dann mit der Sperre aus? Oder soll ich einfach meinem AG (das Verhältnis ist nicht das Beste), mitteilen, dass ich ab Oktober teilzeit wieder kommen möchte, in der Hoffnung auf eine Kündigung? Doofe Fragen ich weiß, aber ich habe schon soviel im Leben verbockt, dass ich hier nicht unbedingt auch noch was falsch machen will. Liebe Grüsse!
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn in deiner Firma mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind hast du einen Anspruch auf einen Halbtagsjob, den dir dein Arbeitgeber nur mit ganz besonderen Gründen verwehren kann.Sollte das nicht klappen ist eine Kündigung von Arbeitgeberseite die sicherste Variante, aber auch du selbst kannst in so einem Fall kündigen. Ich musste das auch tun, ich musste dann auf dem A-AMt lediglich einen Bogen ausfüllen warum ich selbst gekündigt habe. Habe dort angegeben dass die Kinderbetreuung nicht mehr gewährleistet wäre und ich auch nach einem Gespräch mit meinem damaligen Arbeitgeber keine Teilzeitstelle von ihm bekam. Das reichte denen und ich bekam ganz normal Arbeitslosengeld. Wenn dein Kind jedoch nur Teilzeit betreut ist bekommst du auch nur Teilzeit Arbeitslosengeld, du musst dem A-Amt mindestens 30 stunden/Woche zur Verfügung stehen, sonst gibts nix. Dann musst du Hartz 4 beantragen. LG
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