Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entlohnung während des Beschäftigungsverbots

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Entlohnung während des Beschäftigungsverbots

LeayLou

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Hallo Frau Bader,   ich habe eine Frage bezüglich der Entlohnung während des Beschäftigungsverbots. Ich habe meine Ausbildung zur Erzieherin Ende Juni abgeschlossen und wurde von meinem Arbeitgeber übernommen, so dass ich zum 01.07. einen neuen Arbeitsvertrag mit entsprechend höherer Entlohnung erhalten habe. Am 20.07. habe ich positiv getestet, die Schwangerschaft hat demnach offiziell am 16.05.24 begonnen.  Ich habe gelesen, dass sich der Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot anhand des Durschschnitts der letzten 3 Nettomonatsgehälter ermisst. Dazu habe ich im Mutterschutzgesetz einen weiteren Paragraphen (18) gelesen, dass sich dies jedoch unter bestimmten Bedingungen anders verhalten kann.   Nun ist meine Frage, ob sich das Mutterschutzgeld dennoch zusätzlich aus den letzten Monaten der Ausbildung und des neuen Vetrags errechnet oder ob dies nun erst ab dem neuen Vertrag gilt? D.h. Ich das höhere Gehalt erhalte?    Besten Dank für eine Rückmeldung!    


3wildehühner

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Du erhältst das Gehalt, was du ohne Beschäftigungsverbot erhalten würdest. 


LeayLou

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Lieben Dank für die schnelle Antwort. Aber bist du sicher? In Paragraph 18 des Mutterschutzgesetzes steht: "Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen."?   Ich bin mir nicht sicher, ob ein neuer Arbeitsvertrag als neues Beschäftigungsverhältnis zählt, dann würde der letzte Satz ja zutreffen und ich müsste das derzeitige Gehalt weiter bekommen.


mela_mit_alex

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das mit den 3 monatsgehältern gilt nur, wenn man ein schwankenden Lohn hat. aufgrund von schichten, etc  


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