Murmel880
Liebe Frau Bader, ich bin dieses Jahr im Mai schwanger geworden und war zu diesem Zeitpunkt noch in Elternzeit. Ende August habe ich meine Beschäftigung in Teilzeit wieder aufgenommen, werde aber nun vermutlich ein BV bekommen. Vor der letzten Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. Wegen des Entgelts während des BV habe ich im Internet folgenden Erlass gefunden und wollte mal fragen, ob ich das als Nicht-Juristin richtig verstanden habe: Zitat: Wird eine Arbeitnehmerin während der Schutzfrist nach § 6 Absatz 1 oder einer sich unmittelbar anschließenden Elternzeit erneut schwanger, sind für die Berechnung des nach Ablauf der Schutzfrist bzw. der Elternzeit bis zum Beginn der neuen Schutzfrist nach § 3 Absatz 2 ggf. zu gewährenden Durchschnittsverdienstes die letzten drei Kalendermonate vor dem Beginn der auf der vorangegangenen Schwangerschaft beruhenden Schutzfrist des § 3 Absatz 2 zugrunde zu legen. Bedeutet das konkret, dass ich dann jetzt im BV das Gehalt von vor der letzten SS, also mein Vollzeit-Gehalt bekomme, auch wenn ich jetzt Teilzeit arbeite? Wenn ich aus dem letzten Jahr noch Urlaub ausbezahlt bekommen soll, berechnet sich der Anspruch dann ebenfalls aus meinem Vollzeitgehalt, was ich damals bezogen habe? Vielen Dank für Ihre Einschätzung! Liebe Grüße Murmel
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekämen, nach Ihrer Schilderung als TZ-Lohn Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Versteh ich dich richtig? Ab August warst du nicht mehr in Elternzeit? Dann hast du deinen Vollzeitvertrag auf einen Teilzeit geändert? Dann gäbe es auch nur den Teilzeit-BV-Lohn.... Denn du bekommst das, was du ohne BV bekommen würdest. Gruß Sabine
Murmel880
Hallo Sabine. Danke schon mal. Aber was heißt dann der oben angeführte Abschnitt? Wenn ich nun aber die 3 Monate bzw. 13 Wochen für die Berechnung des Durschschnittsentgelts nicht "voll" kriege, werden dann Wochen von vor der letzten Elternzeit mit einbezogen? Liebe Grüße Murmel
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