Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Schulzeit_priviligiertes Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende Schulzeit_priviligiertes Kind

FregattenBoss

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Hallo Frau Bader, ich habe einen Sohn, der im April 18 Jahre alt wird. Der Unterhaltstitel ist bis zum 18. Lebensjahr befristet. Nun befindet sich mein Sohn noch in allgemeiner Schulausbildung, er macht gerade sein Abitur. Die Prüfungen finden Anfang Mai statt. Damit ist er auch im Mai noch ein priviligiertes Kind und meinen anderen zwei Kindern hinsichtlich des Ranges gleichgestellt. Wann aber ist denn die Schulzeit beendet und er kein priviligiertes Kind mehr? Mit Abschluss der Prüfungen? Nach der Zeugnisausgabe? Nach den Ferien im August? Ich konnte im Internet leider nichts finden und hoffe, Sie können mir hier Auskunft geben. Schon einmal vielen Dank. Ich freue mich auch über Antworten von Usern, die sich hier auskennen. :-)


cube

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Aber unterhaltspflichtig ist man doch bis zur Beendigung der ersten Ausbildung. Mit dem Abitur wird das nicht einfach aufhören. Dann wird wohl neu berechnet. Das Kindergeld zB gehört dann dem "Kind" und wird beim Unterhalt einberechnet.


mellomania

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das schuljahr endet immer zum 31.7. eines jeden jahres. bis dahin gilt er als schüler. was macht er danach? hat er einen ausbildungsplatz? studium?


FregattenBoss

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Hallo und danke für Eure Antworten. Ja, ich bleibe unterhaltspflichtig bis mein Sohn eine Ausbildung abgeschlossen hat. ABER: Ab dem Zeitpunkt, ab dem er nicht mehr als priviligiertes Kind zählt, sind Mutter UND Vater unterhaltspflichtig. UND: Minderjährige Kinder haben Vorrang. D. h., ihr Unterhalt geht vor. Wenn die Verteilungsmasse nach Abzug des Selbstbehalts nicht für alle Kinder reicht, gehen volljährige Kinder (die nicht priviligiert sind) leer aus, sie sind nachrangig. Entweder die Kindsmutter muss dann für den Unterhalt allein aufkommen (wenn sie das finanziell kann) oder mein Sohn hat Anspruch auf BaFöG, wenn er studieren sollte. Macht er eine Ausbildung und verdient Geld, wird dies auf den Unterhalt angerechnet. U. U. kann er dann Berufsausbildungsförderung o. Ä. beantragen, wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht. Soweit weiß ich es 100pro, da ich mich habe anwaltlich beraten lassen. Ich habe ab Sommer 4 Kinder, dann wird noch ein Kind geboren. Dann habe ich also 3 Minderjährige Kinder zu versorgen. Meine Frage daher, wann der Schülerstatus endet, da ich ab diesem Zeitpunkt den Unterhalt für meinen Ältesten einstellen muss. Die Verzeilungsmasse reicht nämlich nicht für alle, es wird wieder eine Mangelfallberechnung geben. Mein Ältester geht dann leer aus. Und das, obwohl ich bereits mehr als nötig arbeite und für unsere Region gemessen an meinem Beruf (chronisch unterbezahlt) schon gut verdiene.


FregattenBoss

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Ach so, er weiß noch nicht, was er machen will. Bzw. steht noch nicht einmal fest, ob er das Abitur schafft. Notenmäßig ist sein Abschluss in Gefahr, es gab schon Post von der Schule. Sollte er das Abi nicht schaffen, ist der Sachverhalt natürlich noch mal anders als von mir soeben dargestellt. Wenn er wiederholt, bleibt er ja im Schülerstatus. Sollte er es schaffen, will er wohl erst mal ein paar Monate ins Ausland und dann "mal gucken". Er hat keine Vorstellung. Er weiß nur, dass er keinen Bock mehr auf Schule und Lernen hat.


Mucksilia

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Hallo, ein priviligiertes Kind ist man bis die Schule abgeschlossen ist, § 1603 Abs. 2 BGB. Selbst im Kommentar steht nicht, wann das der Fall ist. ALso ist es der Tag, mit dem die Schule endet - und das ist der Zeugnisausgabetag. Bitte berücksichtigen Sie, dass Priviligierung nicht bedeutet, dass sich am Unterhalt nichts ändert. Grund: das KG steht dem Kind zu (wird als Einkommen angerechnet) und jetzt sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Liebe Grüße NB


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