Hallo,
mein Erziehungsurlaub endet am 5.10.02. Jetzt bin ich erneut schwanger und mein ET ist der 17.12.02.
Muß ich die 2 Monate wieder arbeiten gehen?
Stehen mir vom Arbeitgeber bzw. Staat Geldleistungen zu?
Vielen Dank,
Mfg Jakoda
Mitglied inaktiv - 08.04.2002, 12:45
Antwort auf:
Ende Erziehungsurlaub und erneute SS
Lieber Jakoda,
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung.
Man muss also arbeiten gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden.
Unbezahlter EU ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, MG...)
Man kann versuchen folgende Möglichkeiten auszuüben:
1. Haben Sie den EU voll ausgenutzt?
Wenn nein, versuchen Sie den AG davon zu überzeugen, dass er einer Verlängerung zustimmt - das wäre der beste Weg
2. Kündigen und sich arbeitslos melden.
Der Gang zum Arbeitsamt ist nicht unproblematisch. Grds. ist man nämlich erst einmal 12 Wo. gesperrt, wenn man selber kündigt. Evtl. kommt das AA zu dem Ergebnis, dass bei Ihnen eine Ausnahme vorliegt und die Kündigung ok war. Ich halte das für recht wahrscheinlich, aber sicher sein kann man das nicht. Des weiteren stellt sich das erhebliche Problem, dass nur der Arbeitslosengeld (+beitragsfreie KK) bekommt, der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das heißt, dass das AA u.U. eine Bescheinigung von Ihnen verlangt, wer in der Zeit der gesuchten Arbeitszeit auf das Kind aufpasst. Es gab schon einige mit nicht kindergartenreifen Kindern, die kein Arbeitslosengeld erhalten haben.
Außerdem bekommt man nur ein Jahr lang Arbeitslosengeld, danach muss man bedürftig sein.
3. Wenn Sie nebenher noch einen 630er haben, hilft das nicht weiter. Bei diesem zahlt der AG zwar pauschal Krankenkassenbeiträge, Sie haben daraus aber keinen Anspruch auf Leistung. Es kann eher passsieren, dass Ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt/ gestrichen würde, wenn Sie denn welches bekommen.
4. Nach dem gesagten bleiben zwei weitere Wege: die Zwischenzeit arbeiten (dann kann man auch in EU gehen) oder die KK selber zahlen, wenn man sich nicht familienversichern kann.
5. Evtl. bleibt das Sozialamt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2002