Kiwumitherz
Hallo Frau Bader, wir sind ein bisschen verunsichert. Ich bin aktuell noch in der zweijährigen EZ meines ersten Kindes. Diese geht bis Anfang März, ich bekomme noch für diesen Monat EGplus. Nach der EZ würde ich wieder voll arbeiten. Nun bin ich erneut schwanger und werde auch, sobald ich beim gyn war, ein BV bekommen. Dies wird natürlich erst greifen, nach dem die EZ vorbei ist. Wie setzt sich nun das neue EG zusammen? Kann man bei der Berechnung etwas ausklammern? Oder zählen einfach die 12 Monate vor Geburt des zweiten Kindes ?
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
misses-cat
Zum ausklammern sind deine Kinder zu weit auseinander es zählen die 12 Monate vor der Geburt des 2 kindes
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