Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe hier folgendes Problem und weiß absolut nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich arbeite seit Okt. 2002 als geringfügig Beschäftigte in meinem alten Betrieb (Anwaltskanzlei). Am 12. Dez. 2002 endet mein Erz.U (habe nur 2 Jahre beantragt) und ich habe um Teilzeit (16h/Woche) gebeten. Heute kam mein Chef zu mir und teilte mir mit, daß aus betriebsbedingten Gründen keine Teilzeit möglich wäre, sondern nur meine alte Arbeitsstelle mit 40h/Woche. Bin jetzt in der 10.SSW und mein AG weiß noch nichts davon. Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Abgesehen davon, daß ich jetzt meine Tochter, die gerade 2 Jahre alt ist, für mindestens 10 Stunden in die Einrichtung geben muß. Soll ich den Vertrag mit 40 Stunden unterschreiben und dann sagen, daß ich schwanger bin? Oder was passiert, wenn ich mitteile, daß ich die 40 Stunden nicht arbeiten kann und dazu noch die Schwangerschaft. Dürfen die mich dann kündigen oder habe ich nur die Möglichkeit mit meinem alten Arbeitsvertrag? Anspruch auf Teilzeit besteht m.E. nicht, weil weniger als 15 Angestellte, oder wie ist das geregelt? Bin halt so empört, weil meine Chefs alle Kinder im gleichen Alter haben und genau wissen, wie kompliziert das mit der Kinderbetreuung ist und dass es nicht so unbedingt toll ist, ein so kleines Kind so lange in die Einrichtung zu geben. Weiß echt nicht, wie ich mich entscheiden soll. Wie wäre es mit Arbeitslosengeld? Vielen Dank!
Liebe Nici, so darf ich nicht antworten. Bitte lesen Sie die Hinweise. Fragen Sie bitte allgemeiner. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, mein Erziehungsurlaub endet am 5.10.02. Jetzt bin ich erneut schwanger und mein ET ist der 17.12.02. Muß ich die 2 Monate wieder arbeiten gehen? Stehen mir vom Arbeitgeber bzw. Staat Geldleistungen zu? Vielen Dank, Mfg Jakoda
Hallo! Meine Elternzeit (ich bin verbeamtete Lehrerin) endet nach drei Jahren am 26.11.04, ich bin nun aber wieder schwanger (ET 24.03.05). Mitte September muss ich nun mit dem Schulamt über meinen weiteren Einsatz sprechen. Nun habe ich zwei Fragen: 1. Wäre es ratsam, erst die schriftl. Bestätigung über meinen Arbeitsbeginn abzuwarten, bevor ...
Hallo Frau Bader, meine 2jährige EZ endet Ende Jan 05. Mein AG hat bereits angedeutet, dass es z. Z. keine adequate Stelle gibt, will aber sein bestes geben mich wieder zu beschäftigen. Nun habe ich erfahren, dass ich bereits in der 11. SS Woche bin. Dies möchte ich meinem AG am Montag mitteilen, weiss aber schon im voraus, dass dieser mir entwe ...
Hallo Frau Bader, ich habe für meine Tochter 1 Jahr Elternzeit beantragt und diese endete zum 4.5.2012, habe mich daraufhin mit meinem AG in Verbindung gesetzt und mit ihm vereinbart dass ich ab September wieder arbeiten kommen könnte (bin Zahnarzthelferin). Nun meinte sie aber auch bei diesem Gespräch, dass sie mich momentan nicht brauchen könn ...
Hallo Frau Bader, danke für Ihre schnelle Antwort. Also das heißt, dass ich als AN das Recht habe zu meinem AG zu sagen dass sie mir wieder ein Beschäftigungsverbot ausstellen soll, oder? Liebe Grüße Mona
Hallo Frau Bader, wir sind ein bisschen verunsichert. Ich bin aktuell noch in der zweijährigen EZ meines ersten Kindes. Diese geht bis Anfang März, ich bekomme noch für diesen Monat EGplus. Nach der EZ würde ich wieder voll arbeiten. Nun bin ich erneut schwanger und werde auch, sobald ich beim gyn war, ein BV bekommen. Dies wird natürlich erst grei ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Abend, ich bin in folgender Situation: Seit Oktober 2024 arbeite ich in EZ in TZ 20h pro Woche. die EZ endete regulär mit dem 3. Geburtstag zum 18.1.26 Im Anschlusd habe ich einen TZ Vertrag mit 24h/ Woche. nun bin ich seit dem 14.01.26 im BV. Ist nun das Gehalt aus der EZ mit 20h die Berechnungsgrundlage für den Mutterschutzlohn ODER gilt d ...
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit