Hallo Frau Bader,
Ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht und möchte diese nun um 1 Jahr verlängern.
Fragen:
Das Maximum an EZ sind doch 3 Jahre oder kann ich noch weiter verlängern?
Wenn ich zwischenzeitlich schwanger und während der 3 Jahre EZ in Mutterschutz gehen sollte – habe ich dann immer das Recht, die EZ zu unterbrechen, um in den (neuen) Mutterschutz zu gelangen? Ist dies zu empfehlen? Gelange ich dann auch in den Genuss während des Mutterschutzes mein volles Gehalt zu bekommen?
VG
Viviana
von
Vivi.1981
am 11.06.2018, 14:25
Antwort auf:
EZ verlängern + ggf. erneute SS
Hallo,
ja, das Maximum sind 36 Monate.
Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2018
Antwort auf:
EZ verlängern + ggf. erneute SS
ja, beides. du hast pro kind 3 jahre. die kannst du voll nutzen. wenn dein neuer mutterschutz innerhalb dieser drei jahre beginnt, solltest du die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden, um dann das volle mutterschaftsgeld zu erhalten. es ist aber nicht möglich, aus andren gründen vorzeitig zu beenden, z.b. um ein BV in anspruch zu nehmen. selbst wenn du teilzeit arbeitst während der elternzeit und ein bv erhälst, bekommst du den lohn weiter aber auch die elternzeit rennt im hingergrund weiter mit und kann auch da nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendet werden.
von
mellomania
am 11.06.2018, 14:45