Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

1 Jahr Elternzeit, dann Kündigen, dann EZ verlängern, Möglichkeiten?

Frage: 1 Jahr Elternzeit, dann Kündigen, dann EZ verlängern, Möglichkeiten?

sbgmx

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem AG 1 Jahr Elternzeit beantragt. Da danach keine Möglichkeit der Teilzeit besteht, ich auch nicht in diese Firma zurückkehren möchte und kann, will ich mich andersweitig umsehen. Nun meine Fragen: Kann ich mit Ablauf der Elternzeit fristgemäß 3 Monate vor Ende kündigen und dann für mich die Elternzeit sozusagen auf eigene Faust noch ein wenig verlängern? Der AG würde einer Verlängerung aus betriebl. Gründen eh nicht zustimmen. Und ich hätte gerne noch etwas Luft für alles (neuen Job finden oder Selbständigkeit), daher die Verlängerung der Elternzeit. Geht das? Wie sieht es für die spätere Rente aus? Ist es für die Anrechnung der Erziehungszeit für die Rente besser, wenn man offiziell in Elternzeit ist oder kann man auch das eine Jahr EZ nehmen, kündigen und dann noch eine Weile sich um die Erziehung kümmern, da dies genauso angerechnet wird? Ich will kein Arbeitslosengeld beziehen und will dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehen. Ich möchte nur nicht das eine zeitliche Lücke für später entsteht. Was raten Sie mir da? Kann mein Mann mir für die entstandene Lücke die Rente weiter einzahlen? Mit freundlichem Grüßen, sbgmx.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Einen Anspruch auf Verlängerung hat man nur, wenn man mind. 2 JAhre EZ genommen hat. 2. Es werden immer mind. 3 Jahre Rente angerechnet. Wenn man arbeitet, natürlich mehr Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Bei der Rente bekommst du pro Kind 3 Jahre angerechnet, egal wie lang du Elternzeit machst. So die Aussage von Wikipedia. Aber wenn dir das so wichtig ist, warum fragst du nicht direkt bei der Deutschen Rentenversicherung? Wegen der Verlängerung würde ich es trotzdem beim AG versuchen und auch eine Begründung erbitten. Wäre in der Krankenversicherung einfacher! Oder hast du die Frage der Krankenversicherung für dich schon anders klären können? Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  ich möchte mich bezüglich meiner Rückkehr aus der Elternzeit und der Situation mit meiner Stelle bei xxx firma rechtlich beraten lassen. Hier ist der Sachverhalt: Ich bin bei x angestellt .  Meine Elternzeit läuft bis Dezember. Geplanter Wiedereinstieg in meinen Job ist ab Frühjahr / Sommer  In einem Gesprä ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,    zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...