Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Erziehungsurlaub/Antrag auf Teilzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende Erziehungsurlaub/Antrag auf Teilzeit

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Hallo Frau Bader, Ende Mai geht bei mir der Erziehungsurlaub zu Ende. Eine Mutter sagte mir heute, ich müßte 3 Monate vor Arbeitsbeginn einen Antrag auf Arbeitsteilzeit stellen, damit ich bei Zustimmung überhaupt ein Recht auf eine Teilzeit-Stelle hätte, sonst müßten Sie mich -wenn überhaupt- nur Vollzeit nehmen! Stimmt das! Ich arbeite in einem großen Unternehmen (ca. 360 MA - aber in einer Niederlassung mit ca. 40 MA). Ich war so informiert, daß große Unternehmen automatisch eine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen muß! 2. In meinen Tarifvertrag steht, ich könnte meinen Erziehungsurlaub auf 4 Jahre verlängern, da ich erst ab August einen Kindergartenplatz bekomme, würde ich gerne auch erst ab September arbeiten gehen, damit ich die Kinderbetreuung stellen kann! Wie wäre da die rechtliche und richtige Vorgehensweise? Vielen DANK für Ihre Antwort und viele Grüße Jutta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB


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