Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf Erziehungsurlaub

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Hallo, ich bin noch bis zum 17.01.2002 im Mutterschutz. Kann mir jemand erzählen, wie und wo ich den Erziehungsurlaub beantragen muß? Gibt es fertige Anträge dafür und kann ich 36 Monate beantragen?Ich war vor dem Mutterschutz arbeitslos und bin alleinerziehend. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jennis, man muß im ANschluß an den Mutterschutz spätestens 6 Wo, ansonsten 8 Wo. vor Beginn schriftl. beim AG Elternzeit beantragen. Dabei muß man sich verbindlich auf eine Dauer festlegen. Gruß, NB


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