Mitglied inaktiv
Hallo! Meine Tochter ist am 15.04.2001 geboren, bisher habe ich beim AG nur Antrag auf zwei Jahre Elternzeit gestellt. Wann endet eigentlich die EZ? Am 15.04.03 oder werden die 8 Wochen Mutterschutz mitgezählt? Wenn ja (wovon ich ausgehe), dann müßte ich nur ca. 6 Wochen arbeiten und hätte dann wieder Anspruch auf Mutterschutz, da der Geburtstermin für mein zweites Kind der 23.09.03 ist. Habe ich dann vollen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen des AG? Kann ich das 3. Jahr der Elternzeit vom ersten Kind an 3 Jahre vom zweiten Kind dranhängen? Vielen Dank für die Antwort! Michaela
Hallo, Antrag 2 Jahre = bis zum 2. Geburtstag. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi die Elternzeit für Dein erstes Kind endet (da Du zwei Jahre beantragt hast) einen Tag vor dem zweiten Geburtstag, also am 14.04.2003. Wenn Du dann arbeiten gehst bis zum Mutterschutzbeginn für Dein kommendes Kind dann hast Du Anspruch auf alle Arbeitgeberleistungen. Die Elternzeit beginnt mit Geburt und endet einen Tag vor dem dritten Geb. des Kindes. (je nachdem wie lange du beantragst ) Das dritte Jahr von der Elternzeit kann man meines Wissens bis zum 8. LJ des Kindes nehmen, muss das aber vorher mit dem AG abgeklärt haben.... Viele Grüsse Mecia
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