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hallo frau bader ich werde am 27.02.2008 meine elternzeit beenden, und wollte mal wissen wie sich das verhält wenn ich jetzt schwanger werde. bin ich dann weiterhin bei meinem arbeitgeber dieses eine jahr oder endet die elternzeit dann trotzdem? oder habe ich die stelle dann weiter für 1 jahr sicher? oder muß das kind geboren sein bis februar 2008? ich hoffe sie verstehen wie ich es meine.....danke
Hallo, nein, sorry, ich verstehe nicht, wie Sie es meinen. Sie sind in EZ unkündbar und bei der neuen SS auch. Wenn die 3 J. für die erste EZ um sind, können Sie für das neue Kind neue EZ nehmen und sind weiterhin bei dem AG beschäftigt. Wollten Sie das wissen? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
also wenn ich jetzt im oktober schwanger werde kann mein arbeitgeber mich nicht kündigen und muß mich also noch ein jahr übernehmen? muß ich das vor ablauf der elternzeit angeben?
Mitglied inaktiv
... das geht leider nicht hervor, wenn Du in einem unbefristeten AV stehst, dann muß DIch der AG wieder nehmen... Da sollteste aber Betreuung für Dein Kind haben... falls Du nur noch in Teilzeit arbeiten könntest und es betrieblich nicht möglich ist, oder er Dir keine günstige Arbeitszeit zusichern kann, müsstet Ihr Euch einigen. LG Peeka
Mitglied inaktiv
ich habe eine unbefristetes arbeitsverhältnis und habe meine 3 jahre erziehungszeit genommen,danach leider auch keine möglichkeit zu arbeiten. wir planen aber jetzt kind nr.2 und ich wollte ebn wissen ob mein arbeitgeber die stelle dann noch 1 jahr freihalten muß.........und ob eine ss den vertrag sozusagen verlängert
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dann müsstest Du kündigigen. Oder hab ich das auch falsch verstanden. Du könntest evtl. auf eine TZ Stelle plädieren, falls das Kind in dieser Zeit versorgt ist. Dein AG kann Dir aber keine Arbeitsstelle freihalten, wenn Du nicht arbeiten kommst... Vielleicht bin ich da auch falsch und man zieht Frau Bader noch mal zu Rate. Die einzige MÖglichkeit die ich sehen würde, wäre, wenn Dein Frauenarzt Dich krankschreiben würde.... tja und dann würdest Du wieder 3 Jahre bekommen.... Verstehste was ich meine? LG Peeka
Mitglied inaktiv
ich bin ja seit 2005 zu hause und plane ein zweites kind.....arbeiten kann ich ja auch ende der elternzeit nicht,weil mir das mein chef nicht ermöglicht......aber wennn ich schwanger werde jetzt darf er mich doch nicht kündigen?wie hänge ich die elternzeit dann an?
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Moin, nach der EZ hast Du Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz und ggf auch Anspruch auf eine TZ Arbeitsstelle. Kündigen darf er Dir nicht, wenn Du schwanger bist, aber Du bist auch "verpflichtet" zur Arbeit zu erscheinen. naja und wenn Du jetzt noch nicht Schwanger bist, dann "schaffste" das "austragen" auch nit bis Februar 2008, da wärste ja erst im 5. Monat... dann bräuchteste einen gesundheitlichen Grund, das Dich der Arzt krank schreiben könnte... Aber angenommen mit Deiner Schwangerschaft wäre alles ok und der Chef würde sagen ok, komm wieder, dann mußte bis zur Niederkunft auch arbeiten. LG Peeka
Mitglied inaktiv
ahhh jetzt hab ich es verstanden,naja meine chefin will nicht das ich teilzeit arbeite weil wir so wenig leute sind muß sie das wohl nicht und vollzeit geht ja nicht durch den kiga....und der betreung.... und wenn ich kündige bin ich ja übers amt nicht versichert.......na das ist aj echt blöd.
Mitglied inaktiv
also wenn Ihr mehr als 15 Mitarbeiter habt, dann kannste das evtl. einklagen auf Teilzeit... und wieso bist Du nicht übers Amt versichert? Ich bin mir relativ sicher, das Du, wenn Du wegen Kinderbetreung nicht Vollzeit arbeiten gehen kannst und deswegen kündigen mußt, dassde dann auch ALG bekommst ohne SPerre... Allerdings bekommste nur Anteilmäßig ALG zum Beispiel... DU hast vorher 40Std/Woche gearbeitet und könntest jetzt nur noch 20Std/Woche arbeiten, dann bekommst Du auch nur für 20 Std ALG.... Du wärest ja nicht arbeitsunfähig und stündest dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wie schon gesagt, wenn Du Schwanger wärest und der Frauenarzt würde eine "Problemschwangerschaft" feststellen und dich krankschreiben, dann darf der AG Dir nicht kündigen. LG Peeka, die hofft, daß Sie sich verständlich gemacht hat.... Frage aber vielleicht lieber noch mal Frau Bader
Mitglied inaktiv
weniger als 15 mitarbeiter...das ist es ja....und ich bin ja noch über den alten arbeitgeber versichert.und beim amt sagen sie mir das ich gesperrt werde es sei denn ich kann nachweisen das ich keine teilzeit arbeiten darf,aber das scehint meine chefin nicht zumachen..ach man....muß wohl doch mal mit dem amt reden
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wenn ja, da muß sie ja irgendwie reagiert haben.... .... wenn sie nicht reagiert, könnte das eine stille Zustimmung bedeuten... LG Peeka
Mitglied inaktiv
ich dachte wenn sie mir das mündlich sagt ist daas ok.?hm aber vielleicht sollte ich daas tun denn dann kann ich ja was vorzeigen beim amt das es nicht géht,aber ich denke es geht sowieso nicht ´wenn es weniger als 15 mitarbeiter sind?
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