Mitglied inaktiv
Meine Elternzeit (1 1/2 Jahre) endet im April 2003. Im Juli 2003 bekommen wir unser 2. Kind. Ich möchte ab April 2003 bis zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist Mitte Juni 2003 wieder arbeiten. Mein Arbeitsvertrag besteht ja weiterhin. Muß ich mit rechtlichen Problemen mit meinem Arbeitgeber rechnen? Was ist sonst noch zu beachten? Gruß Anja
Hallo, nix besonderes. Der AG dürfte keine Probleme machen. Gruß, NB
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