Annemierl
Guten Tag Frau Bader, Meine 3 jährige Elternzeit endet Mitte Mai. Der Kindergarten in den ich meine Tochter angemeldet habe hat uns im vergangenen Jahr mündlich eine Aufnahme für September 2016 zugesagt, den unterjährigen Platz zu ihrem Geburtstag im Mai habe ich beantragt aber eh könnte mir zum damaligen Zeitpunkt nicht zugesichert werden. ich warte im Moment auf Rückmeldung (habe vor einer Woche eine Email geschickt). Ich habe nun zwei Fragen: 1) Eine Freundin sagte mir, dass ich - sofern ich wegen einer fehlenden Beteeuungsmöglichkeit für mein Kind - meine Arbeit nicht zum Ende der Elternzeit aufnehmen kann Unterstützung bekommen kann? 2) Mein Arbeitgeber ist meines Wissens nicht daran gebunden mir meine Stelle über die Elternzeit (in meinem Fall September) zu erhalten? Ich muss aber dazu sagen, dass ich meine Tochter auch nur in diesem einem Kindergarten angemeldet habe. Grundsätzlich müsste ich meine Stelle ansonsten kündigen, mich über meinen Mann versichern und zum Hetbst eine neue Stelle suchen. Dies wäre möglich aber sollte es Unterstützung oder Möglichkeiten geben möchte ich mich dir diesem Wege gerne darüber informieren. Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen Anna K.
Hallo, Sie müssen das Ganze andersrum betrachten. Das Kind hat einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Machen Sie bei der Gemeinde bzw. den Kindergartenträgern Druck. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den Platz zum Ende der Elternzeit zur Verfügung stellen, danach nicht mehr. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein, dafür gibt es keine Unterstützung. Das Kind hat einen Anspruch auf einen Platz und ihr die Pflicht Alternativen zu suchen. Tagesmutter, andere Kindergärten etc. Das einzige um was Du Deinen AG bitten kannst, wäre eine unbezahlte Freistellung bis September / Oktober ( Eingewöhnung dauert ja auch ) Dann entfiele zumindest die Jobsuche. Oder fix eine Alternative suchen.
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