Ende einer befristeten Arbeitszeitreduzierung während des Berufsverbotes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ende einer befristeten Arbeitszeitreduzierung während des Berufsverbotes

Hallo, ab Mai 2018 fange ich wieder mit 50 % in meinem Beruf an zu arbeiten, befristet bis August 2018. Mein Partner und ich versuchen jedoch ein weiteres Mal in diesem Zeitraum schwanger zu werden. Da ich auf einer Intensivstation eines Krankenhauses arbeite, werde ich wohl auch bei meiner 2. Schwangerschaft wieder ins Berufsverbot gehen. Laut Mutterschutzgesetz wird ja für das Berechnen des Gehaltes der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen. Wie wird denn aber nun mein Gehalt berechnet, wenn ich beispielsweise im September oder Oktober schwanger werde und dann ins Berufsverbot gehe? Zählen bei der Berechnung dann auch noch die Monate mit, in denen ich nur 50 % gearbeitet habe? Vielen Dank schon einmal für eine Rückmeldung. Netten Gruß Carina

von sir...saibot am 07.01.2018, 23:26



Antwort auf: Ende einer befristeten Arbeitszeitreduzierung während des Berufsverbotes

Hallo, nach dem neuen Gesetz soll der Arbeitgeber sie umsetzen und kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Ansonsten kommen Sie das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2018



Antwort auf: Ende einer befristeten Arbeitszeitreduzierung während des Berufsverbotes

es gilt, dass du das bekommst, was du ohne bv bekommen würdest. arbeitest du zu dem zeitpunkt voll, bekommst du vollgehalt, arbeitest du zu dem zeitpunkt 50 bekommst du 50. diese kummulation von den letzten drei monaten betrifft dich nicht

von mellomania am 08.01.2018, 00:24



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