Hallo, ab Mai 2018 fange ich wieder mit 50 % in meinem Beruf an zu arbeiten, befristet bis August 2018. Mein Partner und ich versuchen jedoch ein weiteres Mal in diesem Zeitraum schwanger zu werden. Da ich auf einer Intensivstation eines Krankenhauses arbeite, werde ich wohl auch bei meiner 2. Schwangerschaft wieder ins Berufsverbot gehen. Laut Mutterschutzgesetz wird ja für das Berechnen des Gehaltes der Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen. Wie wird denn aber nun mein Gehalt berechnet, wenn ich beispielsweise im September oder Oktober schwanger werde und dann ins Berufsverbot gehe? Zählen bei der Berechnung dann auch noch die Monate mit, in denen ich nur 50 % gearbeitet habe? Vielen Dank schon einmal für eine Rückmeldung. Netten Gruß Carina
von sir...saibot am 07.01.2018, 23:26