Julie789
Hallo Frau Bader, ich bin noch bis Ende Mai diesen Jahres in Elternzeit. Es ist bereits mein drittes Jahr. Jetzt bin ich wieder schwanger. Das Kind kommt im September 2020, also weit nach Ende meiner Elternzeit. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich für die paar Wochen/Monate bis zum Beginn des Mutterschutzes, wieder in meinen alten Betrieb zurück kehren muss? Oder gibt es da eine bestimmte Regelung? Wirklich lohnen tut es sich nämlich für beide Seiten nicht. Ich müsste wieder wochenlang von Kolleginnen eingelernt werden, da ich schon so lange nicht mehr da war, nur um dann wieder in Mutterschutz/Elternzeit zu gehen... Und wie ist es mit dem Mutterschaftsgeld? Bekomme ich überhaupt nochmal welches? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.
Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Wie stellst du dir das vor? Wenn du nicht arbeiten willst, wirst du wohl kündigen müssen, mit Urlaub überbrücken müssen
Julie789
Ich habe nicht behauptet, dass ich nicht arbeiten WILL. Es lohnt sich nur nicht wegen der langen Einarbeitung, die bei uns Vorschrift ist. Ich würde in der Zeit lieber irgendwo auf Basis jobben. Aber einen festen, unbefristeten Arbeitsplatz kündigt man ja nicht einfach so. Vor allem nicht, wenn man sich so wie ich, nicht auskennt mit den Regelungen. Deshalb frage ich vorher, ob es da diesbezüglich eine spezielle Regelung gibt. Auch in Anbetracht auf das Mutterschaftsgeld. Wer würde denn kündigen, wenn er nicht muss und sich das entgehen lassen, wenn es einem zusteht.
Felica
Alles andere wäre saudumm. Das du solange eingearbeitet werden musst kann nicht dein Problem sein. Wenn Kind im September kommt, wirst du wohl Anfang August, Mitte August in den Mutterschutz gehen. Bliebe immerhin 2-2,5 Monate in denen du arbeiten kannst. Du wirst wohl kaum länger wie 2 Wochen Auffrischung benötigen. Also warum sollte sich das nicht lohnen? Zumal es dann mit Glück etwas mehr EG wie mindestsatz von 300 € wird. Ansonste bliebe zu kündigen. Alternativ wäre unbezahlte Freistellung bis zum neuen Mutterschutz, dann gäbe es Mutterschaftsgeld nur die bis zu 13 € von der KK. Sinn würde nur machen wenn noch Fal vorhanden Resturlaub genommen werden kann, dann gäbe es volles Mutterschaftsgeld ebenso wenn du arbeitest. Aber evtl stellt der AG durch ja auch auf seine Kosten frei, auch das wäre möglich.
Julie789
Danke deine Antwort war wirklich sehr hilfreich! An eine Freistellung habe ich nämlich gar nicht gedacht. Die würde ich in Betracht ziehen... besser als zu kündigen und einen sicheren Arbeitsplatz zu verlieren. Wegen der Einarbeitung-wir haben viele Arbeitsplätze, an denen wir rotieren, an denen muss ich jeweils 1-2 Wochen lang wieder nach Protokoll eingearbeitet werden. Damit wäre ich dann quasi kurz vor Mutterschutz fertig, was auch für meinen Arbeitgeber sinnlos wäre, da er mir extra eine Kollegin daneben stellen muss, die ja in der Zeit auch nicht voll arbeiten kann wegen mir. Dann werde ich einfach mal nachfragen, ob mir das genehmigt werden würde. Vielen Dank nochmal!
luvi
Hallo, An eine unbezahlte Freistellung habe Ich auch gedacht. Oder hast du noch Elternzeit von deinem ersten Kind über? Auch wenn du damals keine Übertragung bis zum 8. Geburtstag beantragt hast, würde das der Arbeitgeber evtl. trotzdem ermöglichen. Solange du einen Arbeitsvertrag hast, wirst du auch das Mutterschaftsgeld bekommen, wenn du vorher kündigst nicht mehr. LG luvi
Julie789
Ich bin schon im dritten Elternzeitjahr. Das endet im Mai. Gut, dann bleibt nur die Freistellung. Ich hab keinen Kitaplatz für den Großen bekommen, der geht dann ab September erst in den Kindergarten, deshalb hab ich kurz vor Ablauf des zweiten Elternzeitjahres auf drei Jahre verlängert. Hab also nichts mehr übrig an Elternzeit. Lg
luvi
Du bist doch jetzt mit dem dritten Kind schwanger. Warst du dann schon insgesamt 6 Jahre in Elternzeit? LG luvi
Julie789
Es ist meine zweite Schwangerschaft.
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