Sehr geehrte Frau Bader, ich bin kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger, ich würde ab Beginn der Wiederaufnahme meiner Tätigkeit vom Arbeitgeber ein Beschaftigungsverbot bekommen aber die kritische Zeit ist noch nicht vorbei, jetzt ist meine Frage, muss ich jetzt schon mitteilen das ich schwanger bin, kann es rechtliche Konsequenzen haben es jetzt noch nicht mitzuteilen? Ich würde erstmal mit meinem Resturlaub starten und erst dann ist die kritische Zeit vorbei, von daher weiß ich gerade nicht was ich machen soll, vielleicht können sie mir einen Rat geben, was würde passieren wenn ich es jetzt mitteile?
von Tanis Welt am 01.03.2023, 19:38