Hallo, meine Elternzeit endet am 13.04.24. wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde und dies meinem
Arbeitgeber melde, würde ich dann ab dem
14.04.24 wieder automatisch in meinen alten Arbeitsvertrag rutschen? Wahrscheinlich läuft es direkt auf ein Beschäftigungsverbot hinaus (Erzieherin). Würde ich dann direkt mein volles Gehalt im
Beschäftigungsverbot bekommen ohne zwischenzeitlich eine Tat gearbeitet zu haben? Alter Urlaub von vor der Elternzeit besteht auch noch?
Lieben Dank
von
Nadbeee
am 12.11.2023, 13:32
Antwort auf:
Kurz vor Ablauf der Elternzeit schwanger, greift direkt wieder BV?
Hallo,
was war denn eigentlich geplant? Ihr Modell klappt nur, wenn Sie tatsächlich dem Ag zur Verfügung stehen, denn er kann Sie ja umsetzen statt ein BV auszusprechen.
Dann bekommen Sie vollen Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2023
Antwort auf:
Kurz vor Ablauf der Elternzeit schwanger, greift direkt wieder BV?
Ja. Vorausgesetzt, du bekommst ein BV und dein Kind ist gemäß des Vertrages auch betreut. Könntest du eigentlich nur TZ arbeiten, würdest du eben im BV TZ-Gehalt bekommen.
von
suityourself
am 12.11.2023, 14:33
Antwort auf:
Kurz vor Ablauf der Elternzeit schwanger, greift direkt wieder BV?
Hallo,
du darfst weder besser noch schlechter gestellt werden.
Daher käme ein BV überhaupt erst ab dem 13.4. infrage, da du vorher nicht arbeiten würdest-also gar keines benötigst. Danach könntest du eines bekommen, in dem Umfang, wie du theoretisch arbeiten könntest. Dafür muss z. B. die Kinderbetreuung von K1 gewährleistet sein.
von
sneram
am 12.11.2023, 14:37
Antwort auf:
Kurz vor Ablauf der Elternzeit schwanger, greift direkt wieder BV?
... wie du schreibst, ab dem 14.
von
sneram
am 12.11.2023, 16:20