Guten Tag,
Ich habe vor aufgrund der Aufnahme von 2 Pflegekindern in unbezahlte Elternzeit zu gehen. Desweiteren plane ich in nächster Zeit schwanger zu werden. Von meinem Arbeitgeber bekomme ich bei einer Schwangerschaft direkt Beschäftigungsverbot.
Wie wird das Geld für das BV berechnet wenn ich noch während der unbezahlten Elternzeit schwanger werde?
Und wie würde es berechnet werden, wenn ich beispielsweise 2 Wochen nachdem ich mwine Arbeit wieder aufgenommen habe schwanger werde?
Liebe Grüße
von
N_i_N_A_
am 29.04.2022, 13:01
Antwort auf:
Nach unbezahlter Elternzeit schwanger
Hallo,
1. Monate ohne LOhn in unbezahltem Urlaub zählen mit 0 €.
2. Ein BV greift in unbezahltem Urlaub nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2022
Antwort auf:
Nach unbezahlter Elternzeit schwanger
Wenn Du in EZ bist - auch unbezahlt - dann arbeitest Du doch nicht und dann kann man auch kein BV bekommen.
Ein BV setzt doch voraus, dass Du arbeitest. Und die EZ zu beenden um wissentlich in ein BV zu gehen ist rechtlich nicht erlaubt.
Wenn Du vor! der Schwangerschaft wieder angefangen hast mit arbeiten, bekommst Du im BV den gleichen Lohn wie wenn Du arbeiten gehen würdest. Es spielt keine Rolle wie lange Du vor dem BV gearbeitet hast.
von
Suomi
am 29.04.2022, 13:19