Lilly146
Guten Tag ich hätte mal eine Frage. Plane ein wenig das zweite kind gerade .. und zwar habe ich derzeit 3 Jahre Elternzeit und sie endet im Juni 25. Wenn mein ET dann im September wäre , müsste ich dann dennoch für einen Monat arbeiten ? Gerne wollen wir einen Alters Abstand von 3 Jahren ca … Ich arbeite in einer Kita und habe in meiner ersten Schwangerschaft auch ein BV bekommen.
Hallo, ab dem ersten Tag nach der Elternzeit müssen Sie wieder arbeiten. Eben bis Beginn eines eventuellen neuen Mutterschutzes. Eine Ausnahme gilt nur bei ein Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Wenn deine Elternzeit endet lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Du gehst am 1. Tag zur Arbeit und legst eine Bescheinigung über deine Schwangerschaft vor. Dann erstellt der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung und entscheidet dann über eine evtl. Umsetzung oder ein BV.
Berlin!
Grundsätzlich musst Du wieder arbeiten, ja. Bist Du schwanger, dein Arbeitsplatz aber nach einer Gefährdungsbeurteilung nicht sicher für Dich und gibt es keine sichere Möglichkeit, Dich als Schwangere zu beschäftigen, bekommst du ein weitere BV.
MamaausM2
Natürlich musst du arbeiten können. Sein Kind entsprechend betreut sein. Ob dann ein BV folgt wäre egal. Elterngeld, wenn mehr als die 300€ gewünscht, wäre mehr Monate mit Lohn schon von Vorteil.
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