Nadi2212
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn ist im Dezember 2019 geboren. Ich hatte Elterngeld Plus erhalten und seit November 2021 erhalte ich kein Elterngeld mehr. Aktuell bin ich im 3. Jahr Elternzeit und ab dem 13.9.22 soll ich wieder anfangen zu arbeiten. Nun würde ich doch gerne wieder schwanger werden. Bei mir auf der Arbeit erhält man sofort ein Beschäftigungsverbot. Wie würde das das finanziell aussehen? Würde ich im Arbeitsverbot das gleiche Geld wie bei der ersten Schwangerschaft bekommen? Und wie würde das Elterngeld berechnet werden? Zu vielen Einzelteilen findet man ja schon antworten hier aber nicht zu allem in einem. Vielen Dank im voraus, Liebe Grüße
Hallo, 1. In einem Beschäftigungsverbot würden Sie den gleichen Lohn erhalten, den sie ohne bekommen würden. 2. Das Elterngeld wird aus dem Lohn der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Monate der Elternzeit ohne Lohn zählen mit null Euro. Monate mit Mutterschaftsgeld und mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat kann man ausklammern. Liebe Grüße NB
misses-cat
Alles nach dem 14 Monat von Kind eins fließt mit 0 Euro ins neue elterngeld wenn du in der elternzeit nicht gearbeitet hast. Ein bv nach der elternzeit bekommst du nur wenn dein kind betreut ist ( egal ob innerhalb der familie oder in ner Kita) die Monate fließen bis zum neuen Mutterschutz ins neue elterngeld mit rein, gehst du in den neuen Mutterschutz bevor du 12 Monate wieder voll hast werden Monate aus der elternzeit genommen wo du kein Geld bekommen hast, diese Monat gehen mit 0 Euro in die Berechnung
Wurzelwurm
Huhu, du darfst deine EZ nicht beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Das ist das eine, also wäre es jetzt "ungünstig" schwanger zu werden, da somit noch mehr Monate mit 0 Euro in die Berechnung fließen würden. Und dann bekommst du natürlich das BV auch nur für die Stunden, die du tatsächlich arbeiten könntest, also für die eine Betreuung auch gesichert ist.
Nadi2212
Meine Elternzeit endet eh im September. Also so habe ich es von anfang an angegeben und hab es auch schriftlich. Denn ab dem 1.8 hat mein Sohn einen Kita-Platz (45 Std.) und dann müsste ich ab September wieder arbeiten. Oder wird das als "frühzeitig" angesehen, weil ich nicht die vollen 3 Jahre in Elternzeit bin? Und würde ich dann im BV das gleiche erhalten wie im ersten BV?
Mitglied inaktiv
Wenn du ab September Vollzeit zurückkehrst, bekommst du im Falle eines BV das volle Gehalt. Sinnvoll für das EG wäre aber, erst kurz vor Ende der Elternzeit schwanger zu werden. Sonst hast du etliche 0€ Monate weil du nicht arbeitest
luvi
Hallo, Nein, die vollen 3 Jahre muss man nicht nehmen. Ab 13.9. könntest du ein Beschäftigungsverbot bekommen. Was nicht geht, ist, jetzt schwanger zu werden und z.B. ab Mitte Mai die Elternzeit zu beenden, um ein BV zu bekommen. LG LUVI
Wurzelwurm
Danke @Luv, das meinte ich damit.
Nadi2212
Super, vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Liebe Grüße und schönes Wochenende
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