LeosMama2014
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit mit Kind Nr. 3 schwanger. Der errechnete ET ist im November (Mutterschutz ist ab 28.9.). Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit bis Ende Mai. Mein AG weiß noch nichts davon, ich möchte ihn aber in Kenntnis setzen. Kann mein AG mich kündigen? Wie ist es mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld? Ich habe gelesen, dass man, sofern man in einem Beschäftigungsverhältnis ist, Anspruch auf diese Zahlungen hat, stimmt das? Viele Grüße
Hallo, 1. Sie haben besonderen Kündigungsschutz 2. Sie arbeiten nach EZ 2 und gehen dann wieder in MG. Wenn Sie zwischendrin VZ arbeiten bekommen Sie MG aus VZ 3. Das EG berechnet sich aus den letzten 12 Mo vor der geburt ohne Monate mit MG und EG bis zum 14 Lebensmonat von Kind 2. Liebe Grüße NB
Andrea6
Wieso kündigen? Du gehst nach der Elternzeit arbeiten bis zum Mutterschutz und bekommst dann im Mutterschutz dein Gehalt weiter, zusammengesetzt aus Anteil Arbeitgeber und Krankenkasse. Das Elterngeld in der ev. Elternzeit berechnet sich dann aus den Einkünften im Jahr vor der Geburt.
mellomania
Du gehst normal arbeiten und erhältst im Mutterschutz das weiter gezahlt. Wenn du wieder vollzeit arbeiten kannst wie vorher, dann das, wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst, musst du mit dem AG sprechen bezüglich dauerhafte Änderung auf tz. Außer du hast noch ez übrig und verlängerst bis einen Tag vor dem neuen Mutterschutz, dann erhältst du im Mutterschutz das was vor der ez gezahlt wurde. Geht aber nur ohne Zustimmung wenn du mindestens 2 Jahre ez hattest am Stück. Kündigungsschutz hast du als schwangere
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