Yaso674
Hallo! Ich bin noch in Elternzeit, aber jetzt erneut schwanger geworden. EZ sollte jetzt Mitte April enden (hatte 2 Jahre EZ genommen). Nun meine Frage: EZ vorzeitig beenden? Oder bis April weiter nehmen. Habe ich generell, egal ob ich frühzeitig beende oder nicht, Anspruch auf Lohn vom AG? Denn ich würde automatisch in Beschäftigungsverbot (Pflegeberuf) fallen. Vor meiner 1. SS hatte ich eine 100% Stelle gehabt. Ich bin etwas hilflos… denn garkein Geld ausssr Kindergeld wäre für finanziell für mich echt mies. LG
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
mellomania
das geht nicht. du darfst nicht ein ez vorzeitig beendenen um wissentlich in ein bv zu gehen. man kann die ez nur auf einen tag vor dem beginn des neuen mutterschutzes vorzeitg beenden. sie läuft aus, und du gehst so arbeiten, wie es vereinbart ist. wenn ihr tz ausgemacht habt für danach, gehst du tz. wenn du dann ein bv bekommen solltest, was eben nicht automatisch der fall ist, dann erhälst du deinen vereinbarten tz lohn. ist vollzeit vereinbart, s.o. du kannst nur so arbeiten gehen, wie kind1 betreut ist. du hast ja sicher mit dem AG gesprochen wie es nach der ez weitergeht??
Mitglied inaktiv
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit um in ein bezahltes Vollzeit Beschäftigungsverbot zu gehen ist nicht erlaubt. Du kannst auch nicht dem AG mitteilen, dass du vollzeit aus der ez zurück kommst im April, wenn du eigentlich nur Teilzeit arbeiten könntest. Stichwort: Arbeitsfähigkeit. Geht das mangels Kinderbetreuung nicht, musst du Teilzeit anmelden und bekommst daraus dann logischerweise dein Geld. Dein AG muss wieder die gfu durchführen und spricht dann das BV aus.
Yaso674
Ja die 2 Monate Elternzeit die ich noch hätte, kann auch auch zu Ende nehmen. Ich könnte Vollzeit zurück da ich Betreuungsmöglichkeiten hätte. Aber es muss geprüft werden ob ich halt arbeiten darf. Da ich in einem Krankenhaus, in der Pflege, tätig bin. Und wenn ich BV erhalte wie bei der 1. SS würde ich dann automatisch mein Vollzeit Lohn erhalten? Ist das richtig?
Ich möchte nicht ohne Geld da stehen, da ich das finanziell dann nicht schaffen würde. Es war schon mit EG+KG sehr schwierig
Mitglied inaktiv
Du meldest deine Schwangerschaft und nach Prüfung stellt der AG das BV aus und dann bekommst du daraus deinen Lohn.
mellomania
du musst die beiden monate ez noch nehmen, es gibt keine andre option. was wurde hoffentlich schriftlich vereinbart wie du nach der ez arbeitest? das gilt. und wenn ein bv kommt, was ja wie schon geschrieben erneut geprüft werden muss, erhälst du das vereinbarte. du kannst nicht angeben kind ist betreut wenn es so nicht ist. der AG wird erneut prüfen, ob er ersatztätigkeiten hat. da gibts im kh genug wenn der AG es richtig anstellt. und diesen lohn, für den du auch tatsächlich ohne schwangerschaft arbeiten kannst, den erhälst du.
Mitglied inaktiv
Ohne Schwangerschaft würdest du ja auch bis April in Elternzeit sein. Eine erneute Schwangerschaft ändert daran erst mal gar nix.
Yaso674
Ja mir ist klar das ich noch meine Elternzeit zu Ende nehmen muss. Aber noch ist keine schriftliche Vereinbarung getroffen worden ob ich wieder komme oder ich die EZ verlängern möchte. Was passiert wenn ich die SS jetzt beim AG ankündige? Kann der sagen ich MUSS meine Elternzeit bis vor Muttersghutz verlängern? Oder falle ich automatisch nach Ende der EZ (17.04.22) in BV obwohl ich noch nicht zugestimmt habe dass ich zurück komme? Mein Mann wurde jetzt auch noch vor kurzem gekündigt. Ich erhalte auch kein Elterngehld mehr, also ist das für uns momentan finanziell sehr sehr schwierig. Ich müsste eigentlich wieder Vollzeit arbeiten aber aufgrund von Corona würde ich automatisch BV kriegen bei uns im Betrieb. Aber kriege ich das auch ohne dass ich EZ schriftlich verlängert habe? Oder müsste ich schriftlich mitteilen dass ich wirder zurück komme, damit ich in BV falle?
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