wikija
Hier meine Situation: Ich bin Erzieherin. Meine Elternzeit Endet in einem Monat, ich übe aber derzeit noch einen Minijob bei einem anderen AG (Kindergarten) aus. Nun halte ich seit gestern einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Bei meiner ersten Schwangerschaft hat mich mein AG(auch Kindergarten) sofort ins Berufsverbot geschickt. Hier meine Fragen: 1. Kann mich meine Nebenjob Arbeitgeber aufgrund der Schwangerschaft kündigen? 2. Mein Hauptarbeitgeber wird mich voraussichtlich wieder ins Berufsverbot schicken. Wir mir hier wieder das Vollzeit-Gehalt gezahlt (ich habe Vollzeit vor meiner 1.Schwangerschaft gearbeitet). 3. Falls mein Nebenjob-AG mich nicht kündigen kann, kann er mich ebenfalls, falls keine zumutbaren Tätigkeiten vorliegen, ebenfalls in BV schicken und meinen Lohn fortzahlen? Bin ich dann bei zwei Arbeitgebern im Berufsverbot? Vielen Dank
Hallo, 1. Nein, Sie haben besonderen Kündigungsschutz 2. Ab dem ersten Tag nach der Ez ja 3. Klar kann er Sie in ein BV schicken. Der Vertrag wird abwr doch mit der EZ enden. Also keine zwei Jobs im BV. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Dein Minijob ist mit Ende der Elternzeit doch befristet gewesen. Weil sonst verstößt du ja gegen das Arbeitszeitgesetz. Wie wolltest du denn NACH der Elternzeit arbeiten? Nur daraus kannst du im BV deinen Lohn erhalten. Auch muss das ältere Kind entsprechend betreut sein.
chrissicat
@MamaausM2: Wieso muss der Minijob denn bis zum Ende der Elternzeit befristet sein? Und warum würde sie sonst gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen? Das ist doch Quatsch.
chrissicat
@wikija: Nein, du kannst nicht aufgrund der Schwangerschaft gekündigt werden. Ganz im Gegenteil: aufgrund der Schwangerschaft hast du einen besonderen Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Kann er dich nicht mutterschutzkonform einsetzen, muss er dich ins Beschäftigungsverbot schicken. Dies müssen beide Arbeitgeber unabhängig voneinander tun. Während dem Beschäftigungsverbot erhältst du das, was du ohne Beschäftigungsverbot erhalten würdest. Wie viele Stunden du vor deiner Elternzeit gearbeitet hast, spielt keine Rolle. Relevant ist, wie du jetzt bzw. nach der Elternzeit arbeiten würdest. Möglicherweise hat aber der bzw. haben die Arbeitgeber eine Tätigkeit für dich, die du trotz Schwangerschaft ausüben darfst, dann würdest du kein Beschäftigungsverbot erhalten.
Soie
Man darf eine bestimmte Stundenanzahl nicht überschreiten, Kann man googlen Stichwort "Arbeitszeitgesetz" und wenn Sie eine Vollzeitvertrag hat ist ja die Fragen welche Uhrzeiten für den Minijob vereinbart sind. Wenn sie Beispielweise einen Vollzeitvertrag von 8-16 Uhr hat und der Minijob von 8-10 Uhr ist, kann sie das ja gar nicht erfüllen.
chrissicat
Ich kenne das Arbeitszeitgesetz. Was sie vereinbart hat, das weiß ich aber nicht. Grundsätzlich ist es aber doch möglich einen Minijob neben einem Vollzeitjob auszuüben! Ist schon klar, dass sie nicht bei 2 Arbeitgebern zur identischen (Uhr)Zeit arbeiten kann.
Soie
Dir ist das klar und mir ist das klar, die Frage ist aber ob es der AP klar ist und das geht aus der Ausgangfrage nicht hervor. Rixhtige Antwort also an die AP: man darf im BV nicht besser und nicht schlechter gestellt werden als ohne BV. Wenn es also nicht möglicht wäre ohne neue Schwangerschaft sowohl den Vollzeitjob wie auch den Minijob auszuüben giibt es nicht die gleicht Bezahlung.
MamaausM2
Ich präzisiere: Mutterschutzgesetz Paragraph 4 regelt, dass Schwangere max. 8,5 Std am Tag arbeiten dürfen bzw 90 Std in der Doppelwoche. Wie will die ap das in zwei kindergärten lt Anfangspost ableisten. Haupt AG Vollzeit+ Mini Job
Bone
Könntest du beide Jobs machen, wenn du nicht schwanger wärst? Oder müsstest du dann einen von beiden kündigen? Kindergarten wäre ja sicherlich Mo-Fr. Wenn dein Minijob am Wochenende stattfindet, beide Jobs zusammen die zulässigen 48 Std die Woche nicht überschreiten, wäre das kein Problem. Dein Haupt-AG wird dem Minijob sicherlich zugestimmt haben. Ob dann einer, keiner oder beide ein BV ausstellen, spielt keine Rolle. Jeder AG bestimmt für seinen Job. Überschreitest du als Schwangere die zulässigen 90 Stunden in einer Doppelwoche, müssen beide AG anteilig ein Teil-BV aussprechen.
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