Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende der Elternzeit

Frage: Ende der Elternzeit

Tim2014

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Hallo, Ich habe eine Frage zu meiner Elternzeit. Am 25.03 ist unsere kurze geboren, das heisst es geht ja bald wieder los mit arbeiten. Leider musste ich aufgrund betreuungsproblemen meinen 65%Vertrag in einen 450 Euro Job ändern. Das sind in meinem Job ca. 3 Tage (wochenende+1 wochentag). Meine Frage ist jetzt wenn ich im März wieder starte mit wie viel tagen/ bzw. Stunden darf ich denn dann im März arbeiten? Ich bekomme da ja den größten Teil des Monats Elterngeld? Ich würde mich sehr freuen wenn Sie oder auch wer anderes mir weiterhelfen kann. Viele Grüsse Tim2014


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich nehme an, Ihre Tochter ist 2015 geboren? Sie dürfen, solange Sie noch in Elternzeit sind, mit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Ach so, Sie bekommen noch Elterngeld, also ist ihr Kind wahrscheinlich eher 2017 geboren? iin den Monaten, wo Sie Elterngeld bekommen, wird der Lohn voll angerechnet, sie bekommen dann eben eventuell nur den Mindestbetrag von 300 €. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Für das EG darfst du erst am 23.03 den ersten Arbeitstag haben - am Vortag hat der EG-Bezug dann geendet. EG wird in Lebensmonaten gerechnet, nicht in Kalendermonaten. Wenn Du vorher wieder arbeitest, musst du das der EG-Kasse mitteilen und es wird entsprechend beim EG gekürzt.


Tim2014

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Vielen Dank für die Antwort. Das wusste ich noch garnicht..... wie wird das denn dann berechnet das die 2 Tage vor dem Geburtstag endet? Entschuldigung ich blicke da nicht ganz durch. Und weisst du wie das dann ist mit arbeiten in dem Monat? Das wäre ja noch ca. 1 Woche bis der Monat zu Ende ist, ich dann nicht mehr in Elternzeit bin. Aber wenn ich im Monat nur 3 Tage arbeite wie funktioniert das dann wenn ich da nur eine Woche über hab? :D Ich versteh diese ganze rechenweise nicht, Wäre unsere Tochter doch einfach am 31. Gekommen, das wäre leichter :D


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