Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mich würde interessieren wann mein erster Arbeitstag bei meinem AG ist - unser Sohn wurde am 8.3.07 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Wird der Mutterschutz mitberechnet oder spielt es eine Rolle, dass ich in meinem Antrag nach der Geburt geschrieben habe, dass ich nach den 2 Jahren Elternzeit im Mai 2009 an meinen Arbeitsplatz zurückkehre? Ich bin mir leider nicht sicher, ob der Geburtstermin ausschlaggebend ist oder die Mutterschutzfrist nach der Geburt. Vielen Dank! vicosmami
Hallo, dann ist es doch eindeutig - Beginn ist Anfang Monat Mai. Liebe grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nachdem Du das alles ziemlich schwammig formuliert hats, lässt sich das nicht eindeutig sagen. Grundsätzlich wäre ich erst mal davon ausgegangen, daß Du nach "2 jahren" = am 2. geb Deines Sohnes zurückkehrst. Wenn Du aber "Mai" eschrieben hast könnte man auch den 8.5. denken. Mein dringender Rat: rede mit deinem AG, dann habt Ihr beide Klarheit! Viele Grüße Désirée P. S. man hat nämlich insgesamt nicht 3 jahre EZ (nach dem Muscu) sondern bis zum 3. Geb. des Kindes!
Mitglied inaktiv
Hallo Désiréé, danke für die schnelle Antwort - ich hatte geschrieben: "Die Elternzeit soll nach meinem Mutterschutz zum Monat Mai 2007 beginnen und mit Ende des Monats April 2009 enden."
Mitglied inaktiv
Na, dann ist dein erster Arbeitstag der 1. bzw. der 2. Mai :-) Viele Grüße Désirée
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