Guten Tag Frau Bader, ich bin seit 1997 in meiner Firma (2 Vollzeitkräfte, 2 in Elternzeit, verkürzt arbeitend, 1 Selbstständiger) beschäftigt (bin als längste da). Mein Sohn kam 2004 zur Welt. Ich habe mit meinem chef vereinbart, kurz nach der Geburt wieder verkürzt zu arbeiten. Elternzeit beantragt für 3 Jahre. Diese läuft nun bald aus. Ich denke nun, dass mich mein chef nach Ablauf kündigt. 1. Frage: Wann darf er mich kündigen? Welche Gründe sind möglich? Ich habe keine Abmahnung erhalten. 2. Frage: Wie muss ich nach Ablauf der Elternzeit arbeiten gehen? Automatisch wieder voll? Ist ein Gespräch vorher sinnvoll, wie es weitergehen soll? 3. Frage: Wenn ich weiterhin nur verkürzt arbeiten soll, muss man da den Arbeitsvertrag ändern? Oder reicht ein Nachtrag aus, evtl mit der möglichkeit, weider voll gehen zu können? 3. Frage: Wenn er mich kündigt, welche Möglichkeiten habe ich da? Ist eine Arbeitsschutzklage (Klage auf Wiedereinstellung bzw, auf Abfindung) auch bei so wenigen Angestellten möglich? Wie entscheiden da die Gerichte? 4. Frage: Auf welcher Grundlage wird das Arbeitslosengeld berechnet? Sicherlich doch auf Basis des Entgeltes welches vor der Schwangerschaft verdient wurde?! Viele Fragen, die mir momentan im Kopf rumschwirren. Ich hoffe auf positive Antworten. Ich würde mich freuen, wenn auch andere Schreiber mnit antworten würden. Einen schönen Abend