Mitglied inaktiv
Hallo, Am 7-ten Mai 2005 wurde meine erste Tochter geboren. Damals habe ich in keine Elternzeit in Anspruch genommen. Am 3-ten August 2007 kam meine zweite Tochter zur Welt. Nach de zweiten Geburt war ich 1 Jahr zu Hause. Am 1-ten Sept 2008 habe ich im Rahmen der Elternzeit 30 Std. pro Woche gearbeitet. Meine Elternzeit endet am 31.08.2010. Fragen: 1. Kann ich noch die Elternzeit für meine erste Tochter in Anspruch nehmen? Wenn ja, wieviele Jahre? 2. Meine Firma beschäftigt auch Teilzeitangestellte. Ich würde mein Arbeitsvertrag auf Teilzeit ändern, von 40 Std. auf 30 Std. Könnte mein AG mir dies verweigern? 3. Würde mein Gehalt, falls ich mein Arbeitsvertrag auf Teilzeit ändere neu verhandelt? Könnte mein AG mein Gehalt hiermit kürzen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Catalina Hollmann
Hallo, 1. Bis zu 12 Mo. mit Zustimmung des AG 2. In der Restzeit für das 1. Kind? Ja. 3. Das Gehalt wüde anteilig gezahlt Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, eine kurze Frage: aktuell arbeite ich bereits seit einigen Jahren in Teilzeit 30h/Woche. Nun bin ich erneut schwanger und frage mich: Kann der AG nach der Geburt eine Beschäftigung während der Elternzeit von 30h/Woche ablehnen, wenn ich zB geplant nach 6 Monaten wieder eine Arbeit in der Elternzeit ausüben möchte? Beste Grüße
Hallo Frau Bader, zuerst zu mir: Juli 2020 Geburt Kind 1 Juli 2021 Ende Elterngeldbezug November 2021 Wiederaufnahme des Jobs in TZ als Beschäftigung während Elternzeit September 2022 Ende Elternzeit Kind 1 Ich beginne also im November bei meinem üblichen Arbeitgeber in Teilzeit. Ich möchte allerdings ein zweites Kind, hier stellen sich ...
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege ...
Hallo. Wenn man in Elternzeit ist (OHNE Elterngeldbezug), darf man dann eine geringfügige Beschäftigung annehmen, wenn man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet? Wieviel darf man dabei denn verdienen? Muss man den Arbeitgeber informieren? Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage und ein schönes Wochenende!
Hallo Frau Bader, Danke für die Beantwortung Elterngeld erhalte ich bis Dezember, meine elternzeit endet aber erst 2025, sodass ich gerne nach dem EG Bezug, noch in der EZ einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen möchte. Muss ich dabei was beachten (ich lese immer von Anzügen, aber das betrifft doch nur, wenn ich noch EG erhalten würde ode ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren. Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren. Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Hallo, ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ od ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit