TP
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Wiederbeschäftigung nach der Elternzeit. Ich habe zwei Kinder, Tochter ist 5 und mein Sohn wird am 12. August dieses Jahres 3 Jahre alt, meine Elternzeit geht zu Ende und ich muss wieder die Arbeit aufnehmen. Meine Frage ist, könnte ich natürlich mit Einverständnis von Arbeitsgeber die Beschäftigung zum späterem Zeitpunkt wie z. B. ab 1. Oktober aufnehmen, da ich noch Kindergarteneinführung für mein Sohn machen möchte? Wenn Ja, wie sieht es mit Kranken-, Rentenversicherung usw. während dieser Zeit aus, bin ich und die Kinder weiter versichert wie bis her? Besteht die Möglichkeit, dass ich die Elternzeit (bis Oktober) von meiner Tochter nehme, da ich beim ersten Kind zwei Jahre und 3 Monate als Elternzeit genommen habe? Ich danke Ihnen sehr im Voraus für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Tatjana
Hallo, Nein, das geht nicht. Natürlich können Sie unbezahlten Urlaub nehmen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt. In der Zeit haben Sie aber eine Rentenlücke und um die Krankenversicherung müssen Sie sich selber kümmern, zum Beispiel indem Sie sich Familien versichern. Liebe Grüße NB
chrissicat
Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers geht das. Wenn du noch Elternzeit übrig hast und dieses dann dafür verwendest, wäre das super, denn dann besteht der Krankenversicherungsschutz weiter.
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