Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Empfehlung zur Absicherung für unverheiratete familie

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Empfehlung zur Absicherung für unverheiratete familie

ripcurl

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Guten Tag, Ich bin auf der Suche nach einer Buchempfehlung oder vertrauenswürdigen Hinweisen im Internet oder gerne Ihrer Empfehlung zu folgender Situation: Wir sind nicht verheiratete Eltern von zwei Kindern. Davon abgesehen, dass wir in gerne (irgendwann ??) mal heiraten möchten, wollen wir uns und die Kinder vorab absichern. Freunde wollen uns in Sorge um uns sogar schon zum Notar bringen. Wir nehmen diese Sorge ernst, wären aber gern vorbereitet und kennen uns nicht aus, was überhaupt zu dokumentien wäre. Ich würde mich sehr über Ihre Empfehlung Freund, Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


desireekk

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Hallo, um was geht es: finanzielle Absicherung oder mehr "organisatorisch"? Habt Ihr gemeisames Sorgerecht? Wer ist in den (hoffentlich) bestehenden Lebensversicherungen bezugsbrechtigt? Danach kann man mehr sagen :-) Désirée


ripcurl

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Insbesondere freut es mich, dass die Frage sogar als Frage der Woche auftauchte. Herzlichen Dank. In unserem Fall ist es, mein Partner ist der leibliche Vater unserer Kinder, wir sind lediglich nicht verheiratet. Wir haben beide das Sorgerecht. Es beruhigt mich zumindest schonmal zu wissen, dass ein ordentliches Testament nicht zwingend von einem Notar beglaubigt sein muss, wenn ich es richtig verstanden habe. Vielen Dank für Ihre Hilfe! ripcurl


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