Dora_sz
Hallo Frau Bader, am 1.08 soll ich einen neuen Job antreten, aber meine Ärzte raten mir zu einem BV (mehrfache Fehlgeburten). Hinzu kommt aktuell, dass ich wegen einer Blutung liegen muss und ich weiß nicht wann es aufhört. Also auch ohne BV muss ich erstmal vielleicht krankgeschrieben werden. Aber was passiert wenn ich am ersten Arbeitstag nicht erscheinen kann? Hat es Nachteile für mich? Wer zahlt mein Gehalt und in welcher Höhe? Beim neuen Job wäre mein Gehalt deutlich höher als beim Alten. 2 Wochen war ich auch ohne Arbeitsvertrag, d.h. ein Durchschnittsgehalt der letzten Monate wäre für mich sehr ungünstig. Viele Grüße und vielen lieben Dank für Ihre Antwort Dora
Hallo, zu einem Beschäftigungsverbot wird einem nicht geraten, es wird ausgestellt. Nicht jedoch wegen mehrfacher Fehlgeburten, es sei denn, diese beruhen auf der Tätigkeit, was eher unwahrscheinlich ist. Hier wäre eine Krankschreibung das angemessenere Mittelpunkt die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Das Durchschnittsgehalt wird ohnehin nicht aus dem vorigen Vertrag berechnet, sondern nur aus dem aktuellen. Wenn es kein Minijob ist, bringt es dir zwar keine finanziellen Nachteile, im BV zu sein, aber das Verhältnis dürfte erst mal im Keller sein - wenn der AG von der Schwangerschaft nichts wußte, als er dich eingestellt hat.
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