Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während Krankenstand - finanzielle Absicherung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger während Krankenstand - finanzielle Absicherung?

D@ri

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Sehr geehrte Frau Bader, ich vermute, dass ich schwanger bin, muss aber noch abwarten bis ich das Ergebnis weiß. Das wäre zwar ungeplant, aber wundervoll, nur habe ich momentan schlaflose Nächte, wenn ich an meine finanzielle und berufliche Zukunft denke. Ich bin seit einigen Wochen im Krankenstand und erhalte ab 1.11 Krankengeld von der Krankenkasse. Nächste Woche habe ich ein Telefonat mit meinem Arbeitgeber bezüglich meines Ausfalls, was laut ihm Probleme bezüglich der liegen bleibenden Arbeit verursacht. Daher fühle ich mich nun noch mehr unter Druck gesetzt, weil ich nicht weiß wie ich mich ihm gegenüber verhalten soll - Aufhebungsvertrag? Auf seine Kündigung warten? Ich möchte nicht zurück an meinen Arbeitsplatz und wenn könnte ich mir nur Homeoffice vorstellen (was er höchstwahrscheinlich ablehnt). Ich habe nun erst einmal beschlossen, dass ich Ende des Monats meine Wohnung verlasse und ich übergangsweise hunderte Kilometer entfernt bei meinen Eltern Unterschlupf suche. Aufgrund dieser Situation bin ich gerade überfordert was ich machen soll, wenn ich tatsächlich schwanger bin. Ich möchte auch erst einmal nicht mehr zurück ins Angestelltenwesen (wenn dann nur geringfügig auf Teilzeit) und überlege, ob ich mich im nächsten Schritt selbständig machen soll - dies ist allerdings noch wage und hängt auch mit meiner beruflichen Unzufriedenheit zusammen. Meine Fragen wären nun, ob ich ggf. vom Krankenstand in die Arbeitslosigkeit wechseln soll? Ich hatte gelesen, dass ich dadurch ggf. mehr Rechte und finanzielle Unterstützung bzgl. Eltern- und Kindergeld sowie Elternzeit hätte oder ist das falsch? Ist es ratsam, den Versuch in die Selbständigkeit in meiner jetzigen Situation zu starten oder würde mich das finanziell noch mehr belasten? Wie soll ich gegenüber meinem Arbeitgeber auftreten - welche Informationen muss ich ihm liefern und wie soll ich mit ihm bzgl. meines weiteren Arbeitsverhältnisses mit ihm stehen? Ich wäre Ihnen unendlich dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen würden und mir zu mehr Klarheit verschaffen könnten! Vielen Dank und schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie schon meine Vorrednerinnen geschrieben haben, gibt es nur Argumente, die gegen eine Kündigung/ Aufhebung in Ihrer Situation sprechen. ich würde en Vertrag auf keinen Fall auflösen. Solange Sie krank sind, beziehen Sie Krankengeld. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Eigentlich sollte das Betreben doch sein, wieder arbeitsfähig zu werden und einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Wenn nicht beim jetzigen Arbeitgeber, dann mit einer anderen Tätigkeit. Die Schwangerschaft würde am Krankengeld nichts ändern, solange du arbeitsunfähig bist. Allerdings würde eine Schwangerschaft Kündigungsschutz mit sich bringen. Das nützt dir aber eher wenig, wenn du die Arbeit nicht mehr ausführen möchtest.


Felica

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Fakten: 1. Ohne AG keine Elternzeit, sprich sobald das EG ausläuft muss man sich selbst wieder um die Krankenversicherung kümmern 2. Nicht schwangerschaftsbedingtes Krankengeld geht mit 0 € in die Berechnung für das EG 3. Arbeitslosengeld geht mit 0 € in die Berechnung ein 4. Selbstständige erhalten Mutterschaftsgeld nur wenn entsprechende krankenversicherung abgeschlossen wurde, gleiches gilt für Krankengeld. Mutterschutz gilt für Selbstständige nicht, man ist selbst verantwortlich 5. Für Arbeitnehmer sind die 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz Berechnungsgrundlage für das EG. Für Selbstständige das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Unter besonderen Umständen kann dieses ausgeklammert werden und auf das Jahr vorher gegangen werden, ob diese Vorliegen bitte selbst bei der EG-Kasse erfragen. Einer der Gründe ist Schwangerschaftsbedingtes Krankengeld oder Elterngeld. Mein persönlicher Rat, so schnell wie möglich wieder arbeiten und sei es nur TZ. Den alles Einkommen ist besser wie 0 €. Dann die EZ nutzen um sich beruflich neu zu orientieren. Mit Sicherheit würde ich jetzt unter den Voraussetzungen keine Selbstständigkeit vor Geburt anpeilen.


Ani123

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Hinzu kommt, dass wenn du kündigst, due Agentur für Arbeit dich für 3 Monate sperren kann.


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