kristinstill
hallo.hab mich schon durch ämter telefoniert.keiner kann mir auskunft geben, befinde mich wohl in rechtl.grauzone, vllt.wissen Sie rat? hab max.elternzeit 3 jahre gehabt, nun abgelaufen,vorher unbefristeter arbeitsvertrag. hab mit AG 2 monate pause ohne zahlung sozialleistungen vereinbart, um kind in kita einzugewöhnen, neuer arbeitsbeginn 2 monate nach ablauf elternzeit im nov., neuer arbeitsvertrag wegen red.std.anzahl. keine kündigung alter arbeitsvertrag da. nun bin ich wieder schanger. bin ich abgesichert und kann nicht gekündigt werden,wenn ich es AG jetzt schon sage (in der "Pause")? falls ich vom arzt berufsverbot bekomme, habe ich dann anspr.auf finanz.leistungen,wenn ich vorher ni gearbeitet hab u.nur in elternzeit war? und auf mutterschutz und elterngeld? vielen dank. mfg
Hallo, das ist keine Grauzone. Sie haben unbezahlten Urlaub, also keinen Anspruch gegenüber dem AG - auch nicht bei einem BV. Danach bekommen Sie den vereinbarten TZ-Lohn trotz BV. Und natürlich MG und EG Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das ist ganz klar geregelt. Sozialleistungen musst Du jetzt selbst zahlen, machst Du das ? BV greift erst nach dem unbezahlten Urlaub. Wann genau ist die Schwangerschaft eingetreten und seit wann ist der unbezahlte Urlaub ? Unkündbar bist Du.
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