Frage: Absicherung Kind

Hallo Frau Bader, Ich bin alleinerziehend seit Beginn und möchte für meinen Sohn festhalten, was mit ihm passiert wenn mir etwas passiert. Wo wird sowas festgehalten? Ich habe bisher von vielen unterschiedliche Sachen gehört wie zb. Notar? Wo kann ich mich informieren? Lg

von FrauMamaaa am 16.11.2018, 13:28



Antwort auf: Absicherung Kind

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2018



Antwort auf: Absicherung Kind

Hallo! Eine Sorgerechtsvollmacht kann man selbst wie ein Testament handschriftlich erstellen. Das Familiengericht muss sich an deine Wünsche nicht halten, wird diese aber in die Entscheidung mit einbeziehen. Wichtig ist daher auch, nicht nur die Personen der Wahl (inkl Geburtstag, Geburtsort, Wohnsitz) aufzuführen, sondern auch, wer auf keinen Fall (und warum) beteiligt werden soll. Die Personensorge und die Finanzsorge kann getrennt werden. Die als Vormund vorgesehen Personen sollten auch eine Exemplar bekommen, da sie sich schlecht im Falle des Falles bei dir durch die Unterlagen wühlen können. Vielleicht hilft das hier auch weiter: http://www.jurarat.de/sorgerecht-vollmacht-kinder

von drosera am 16.11.2018, 17:25



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