sadsp233
Unsere Firma (Altenheim) wurde aufgekauft jetzt geht ab Oktober der Betrieb an die neuen Eigentümer über, nach einem Jahr übergangsfrist... Wie wirkt sich das aus wenn ich jetzt Ende februar wieder zu arbeiten beginne nach der Elternzeit und vor Oktober schwanger werden sollte und ins Beschäftigungsverbot muss...? Habe Angst das es finanziell eng werden könnte.
Hallo, bei einem Betriebsübergang bleibt alles beim alten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
In Elternzeit und schwanger bist du unkündbar. Wenn du in EZ ein BV bekommst wirkt das ab regulären Ende der EZ und bekommst dann Deinen normalen Lohn bis zum Mutterschutz. Je mehr Monate du Einkommen hast, desto besser für Dein nächstes EG. Geht das Unternehmen insolvent ist eh alles hinfällig, da helfen weder Elternzeit noch Mutterschutzgesetz. LG Lilly
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