Frage:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Liebe Frau Bader,
seit dem 31.8. lebt mein Enkel (3Jahre alt) bei mir, da die Mutter ( ist getrennt von meinem leider psychisch kranken Sohn) keine Wohnung findet und nun in einer Notunterkunft lebt.
Wir haben dies so geregelt damit der Kleine in einer Umgebung bleiben kann die er kennt und wo er sich wohl fühlt.
Wie sieht es rechtlich aus? Müssen wir jemanden informieren ? (Kindergeldkasse, Jugendamt o.ä.) oder ist das so ok.
Da ich nicht weiß wie lang sich die Situation ziehen wird, die Mutter von je her recht wenig Interesse am Kind zeigt und sich ihr Engagement bezüglich Wohnungssuche in Grenzen hält, würde ich mich gerne absichern das im Falle einer Rückführung ein Psych. oder zumindest die Caritas auf die Situation schaut damit er keinen Schaden nimmt...
Kann ich sowas schriftlich mit der Mutter vereinbaren? Oder hat das keinen Bestand.
Und wie sieht es mit dem KG und dem Untethaltsvorschuss aus...muss man da Meldung machen ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
LG
Claudia
von
Oma Claudi
am 11.09.2018, 13:49
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Hallo,
ich würde mich auch an das JA wenden.
Was Sie sagen klingt sehr verantwortungsvoll u vernünftig. Sie können das Kind betreuen (sehr praktisch) . Ich könnte mir gut vorstellen, dass Sie mittelfristig das Sorgerecht bekommen.
Wohl dem Kind, das so eine Oma hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2018
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Ab zum Jugendamt, dann wird vor allem dem Kind geholfen eine sichere und stabile Lösung zu finden.
Ihr könntet ihn in Pflege nehmen, das Jugendamt kann der Mutter und auch Deinem Sohn Auflagen machen und sie begleiten im Umgang mit dem Kleinen.
Nur so ist er geschützt, dass sie es sich anders überlegt und ihr rechtlich nichts in der Hand habt.
Die wissen auch Rat wegen den Geldern etc.
von
Sternenschnuppe
am 11.09.2018, 15:16
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
ihr müsst das übers jugendamt machen, damit er offiziell bei euch in pflege lebt und ihr die vormundschaft bekommt. das ist deshalb wichtig, damit ihr unterschriften leisten dürft, die dem wohl des kindes dienen. beim arzt, im kindergarten, später für die schule. ohne das, kann die mutter JEDERZEIT nein sagen, da sie das sorgerecht noch hat.
von
mellomania
am 11.09.2018, 15:58
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Jugendamt ist wichtig, der Punkt bzgl. Sorgerecht ist jedoch blödsinn. Eltern deren Kinder im Kinderheim untergebracht sind haben in 90 % der Fälle auch noch das Sorgerecht und entscheiden selbstverständlich über Impfung x, Schule y oder die Verhütungsspritze.
Warum sollte man einer kurzzeitig wohnungslosen Mutter das Sorgerecht entziehen.
VG
Mitglied inaktiv - 11.09.2018, 18:25
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
DAS entscheidet das jugendamt. wie soll aber eine mutter, die keine wohnung hat und eventuell im notfall nicht erreichbar ist, eine unterschrift leisten?
die bevollmächtigung für eben diese unterschriften muss zu der person, bei der das kind lebt. klingt logisch, oder?
von
mellomania
am 11.09.2018, 18:41
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Nirgendwo steht, dass die Mutter nicht erreichbar ist. Ein Handy wird sie wohl haben und das Kind scheint bisher bei der Mutter gelebt zu haben. Ggf. nur wohnungslos wegen Eigenbedarfskündigung? Wir wissen es nicht.
Pflegschaft und Vormundschaft sind verschiedene Schuhe.
Ist unrelevant aber ich frag mich ja, warum die Mutter des Kindes nicht mit bei der "ehemaligen Schwiegermutter" und dem Kind wohnen darf.
Mitglied inaktiv - 11.09.2018, 18:50
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Das habe ich mich auch gefragt. Finde ich schon echt hart da Mutter und Kind zu trennen. Für die Mutter wenn sie selbst sich weniger interessiert nicht so sehr, aber für das Kind.
Davon ab wozu sollte der Mutter das Sorgerecht entzogen werden. Millionen getrennt lebende Elternteile haben auch weiterhin das Sorgerecht.
von
Felica
am 11.09.2018, 19:24
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Bis dato lebt das Kind 11 Tage bei der Oma, da kann man noch von Besuch sprechen :-D Die Oma ist bzgl. Kindergeld (Unterhaltsvorschuss, Pflegegeld ect. ) echt fix. Ein Schelm der .... ;-)
Mitglied inaktiv - 11.09.2018, 19:33
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Also mal im Ernst....
Je nach finanzieller Lage einer Person verstehe ich durchaus, das man wegen dem Kindergeld fragt.... Kinder sind teuer und an 190€ Kindergeld ist noch keiner reich geworden wenn man mal gegen rechnet. Es sind immerhin auch Gelder, die dem Kind zu stehen und nicht von einer Obdachlosen (sorry für den Ausdruck) gebunkert oder verjubelt werden müssen.
Wäre das Interesse der Mutter so überragend, hätte sie vor der Trennung zum JA gehen und Hilfe holen können. Dafür gibt es MuKi Einrichtungen. Hat sie ja ganz offensichtlich unterlassen...
Dringend ab zum Jugendamt und klären lassen wie man diese grässliche Situation für das Kind bestmöglich gestalten kann!
von
Meyla
am 11.09.2018, 20:34
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Geschwind zur Erklärung, ich will mich nicht am Kindergeld oder Unterhalt des Kindes bereichern. Bin grad mal 48 und voll berufstätig. Sinnigerweise als Kita Leitung im Kindi meines Enkels.
Es geht mir darum das rein rechtlich nichts verrutscht...ist es ok wenn die Mutter die Leistungen bezieht obwohl er nicht bei ihr lebt ?
Muss ich irgendwas in die Wege leiten damit wir z.B. in mefizinischen Entscheidungen die Möglichkeit haben zu handeln.
Die Mutter besitzt ein Handy...ist jedoch nicht immer erreichbar und natürlich tut es mir in der Seele weh zu sehen das sich ihr Interesse an ihrem Sohn in Grenzen hält....aber von einer Pflegschaft war bisher nicht die Rede. Ich weiß nur nicht wie es werden wird wenn er über Monate bei mir ist....weil sich Wohnungstechnisch nichts tut. Die Bindung, die nie sehr gut zu ihm war, geht dann komplett verloren....kann ich dann Unterstützung fordern die auf der psychologischen Ebene drauf schaut ?
Rein rechtlich hat SIE ja alle Rechte, aber habe ich das Recht im Zweifel mein Veto einzulegen....
von
Oma Claudi
am 11.09.2018, 21:26
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Achso...warum sie nicht bei mir Leben darf ??? Nun, sie ist neu gebunden und lebt mit dem neuen Partner in der Notunterkunft. Die alte Wohnung wurde nur für 2 Jahre vermietet, die sind um. Hatte schon Verlängerung bekommen....
Sie will nicht bei mir wohnen und für alle 3 fehlt mir der Platz.
von
Oma Claudi
am 11.09.2018, 21:35
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
damit du auf der sicheren Seite bist. Es kann ja nicht sein, dass du alle pflichten hast aber keine Rechte. es geht hier immerhin um ein Kind!
alles Gute für euch und dass ihr eine Lösung findet, die dir die Möglichkeiten gibt (Unterschriften etc) die dem Wohle des Kindes dienen und dir unnötige Rennerei ersparen!
von
mellomania
am 11.09.2018, 21:46
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Schade, wenn sich die Kindsmutter nicht kümmert. Wohnungslos kann passieren aber dann bleibt man doch lieber bei der Oma des Kindes, statt in der Notunterkunft beim Neuen.
Zuerst dachte ich ja: Vorsicht! Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Geduld.
Aber unter den geschilderten Umständen würde ich dann doch keine zwei Wochen mehr warten sondern ohne Umwege zum JA gehen. Viel Kraft und alles Gute.
Mitglied inaktiv - 11.09.2018, 22:03
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
... dass sie recht schnell vom Neuen das nächste Kind bekommt und sich dann noch weniger bis gar nicht melden wird.
Sorry, aber sie zieht es vor mit dem Neuen in einer Notunterkunft zu leben, als mit ihrem Kind? Das sagt ja schon alles.
Bitte gehe HEUTE noch zum Jugendamt und lasse alles in die Wege leiten, damit das Kind offiziell bei Euch leben kann, das Jugendamt nah dran ist, unterstützt und ihr die Hilfen und Gelder bekommt die dem Jungen und Euch zustehen.
Er braucht nun dringend Stabilität.
Es wäre ja nicht das erste Kind welches liebevoll behütet bei den Großeltern aufwächst.
von
Sternenschnuppe
am 12.09.2018, 11:19
Antwort auf:
Rechtliche Absicherung wenn der Enkel bei der Oma lebt
Hallo,
Mein Tip, geh zum Jugendamt und lass dich beraten.
Ein Entzug des Sorgerechts muss nicht sein. Und wird das JA erfahrungsgemäß auch nicht befürworten. Evtl. Pflegschaft.
Lass dir aber dringend eine Vollmacht geben. Vordrucke gibt's vom Jugendamt. Auch die Beantragung des Kindergelds ist möglich.
Das Problem ohne Sorgerecht/Pflege haft wird sein, dass die Mutter das Recht hat, jederzeit ihr Kind wieder mitzunehmen.
Was ist mit dem Vater? Hat er auch das Sorgerecht?
LG luvi
von
luvi
am 12.09.2018, 15:31